Vortritsregelung Merkurstrasse / Freiestrasse

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Ich habe eine Frage zur Vortrittsregelung, wenn eine Velospur auf dem Trottoir geführt wird. Wenn ich z.B. von der Merkurstrasse in die Freiestrasse einbiegen will, überquere ich ein solches Trottoir mit Velospur (siehe Foto). Dass die Fussgänger auf dem Trottoir Vortritt haben, ist mir klar. Aber was gilt für die Velos, die von links kommen? Von der Merkurstrasse komme ich schon auf Trottoirhöhe angefahren, bin also technisch gesehen auf gleicher Höhe und überfahre das Trottoir nicht. Gilt nun Rechtsvortritt und ich kann mich auf die Freiestrasse begeben, wenn nichts von rechts kommt (hoffend, dass die anderen Verkehrsteilnehmer dies wissen), oder haben die Velos von links Vortritt? Und wenn ja, aus welchem Grund?
Es ist nicht die einzige Stelle mit einer solchen Spurenführung, die ich kenne. Ich wäre deshalb um eine Aufklärung sehr dankbar.

Erstellt am: 29.1.2025

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