Der erste Teil des Radwegs ist offiziell nicht befahrbar.

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Der erste Teil des Radwegs, der sich später in einen Radstreifen umwandelt, ist offiziell nicht befahrbar.

Wenn man den Radweg sieht, kann man nicht sofort darauf fahren, da das Trottoir im Weg ist. Vor dieser Stelle gibt es kein Schild, das das Trottoir gemeinsam mit Fussgängern freigibt, sondern eindeutig ein Fussweg-Schild.

Etwa auf Höhe der Tankstellenausfahrt könnte eine Markierung angebracht werden, und der Bürgersteig müsste etwas stärker abgeflacht werden. Dadurch könnte man die Engstelle mit der Verkehrsinsel umgehen und würde dort nicht eng überholt werden.

Erstellt am: 3.2.2025

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