Der erste Teil des Radwegs ist offiziell nicht befahrbar.
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Der erste Teil des Radwegs, der sich später in einen Radstreifen umwandelt, ist offiziell nicht befahrbar.
Wenn man den Radweg sieht, kann man nicht sofort darauf fahren, da das Trottoir im Weg ist. Vor dieser Stelle gibt es kein Schild, das das Trottoir gemeinsam mit Fussgängern freigibt, sondern eindeutig ein Fussweg-Schild.
Etwa auf Höhe der Tankstellenausfahrt könnte eine Markierung angebracht werden, und der Bürgersteig müsste etwas stärker abgeflacht werden. Dadurch könnte man die Engstelle mit der Verkehrsinsel umgehen und würde dort nicht eng überholt werden.
Created on: 2/3/2025
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Pro Velo beider Basel
2/5/2025
freediver
2/5/2025
veloglück
2/3/2025
Ab dem Lachmattparkplatz wurde das Trottoir aber für Velos vor einiger Zeit als Alternative freigegeben. Unter dem Fussgängerschild ist die Halterung für ein Schild "Velos erlaubt" noch vorhanden. Das Zusatzschild fehlt aber, wurde absichtlich entfernt (wegen Baustelle?) oder ist abgefallen, wurde gestohlen... ?
desmodromik
2/4/2025
Ich fahr jeden Morgen kurz nach 6h dort und benutze weiterhin das Trottoir (hat noch keine Fussgänger um diese Zeit). Das spätere "legale" überqueren der Muttenzerstrasse ist mir zu gefährlich und zu umständlich.