bikeable logo

bikeable

bikeable logo

bikeable

Fahrverbot Rötelsteig

Der Rötelsteig ist zweigeteilt. Rechts (geteert) ist der Rötelsteig, ein öffentlicher Fussweg. Links mit Zementsteinen ist der Privatweg zur Siedlung. Hier gilt das Fahrverbot nicht, da es ein privates Grundstück ist. Der Weg für zu den Eingängen und den Velokeller (Glastüre links). Eigentlich kein Problem, nur leider gib es Fussgänger die das nicht unterscheiden können und sich provokativ in den Weg stellen. Mit freundlich erklären ist da nichts zu machen.
Kann man den Rötelsteig nicht für Velos freigeben?

Created on: 4/14/2025

Categories

Categories help to keep the platform organised (e.g. when should something be archived) and to ensure that reports reach the relevant departments within the authorities more quickly and in a more targeted manner (e.g. snow).

Organisations

The organisations listed here officially use bikeable and receive email alerts about spots in the area.

Supported by

Velo PlusPro Velo