Rechts abbiegen oder rechts abbiegen verboten?

Gemäss Markierung und Lichtsignal darf man vom Stauffacher her rechts in die Langstrasse abbiegen.
Gemäss diesem Schild 15 m vor der Kreuzung darf man es aber nicht.
Ist das Schild noch aus einer Zeit, als man es wirklich noch nicht durfte, und ging vergessen?

Erstellt am: 23.9.2025

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Hier handelt es sich um ein Klappsignal «Verbot Rechtsabbiegen», welches bei Polizeieinsätzen (Demo, Feuerwehreinsatz etc.) gestellt wird. Die Langstrasse ist dann mit Pfosten abgesperrt.
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Wurde es denn jetzt eingeklappt? Die Langstrasse ist offen...
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Das ist doch ein Wechselsignal für den Fall, dass bei der Langstrasse die Einfahrt gesperrt ist und die Pfosten montiert sind. Dürfte wohl vergessen gegangen sein.
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Wenn es für vorne gelten würde, müsste es auch vorne an der Ampel montiert sein. Keine Ahnung, wo man hier abbiegen wollen würde...

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