Öffnung Zurlindenstrasse im Abschnitt Zweierstrasse bis Birmensdorferstrasse

Die Zurlindenstrasse ist nicht in beide Richtungen durchgehend befahrbar. In Richtung Sihlhölzli muss wegen dem Einbahnregime zwischen Zweierstrasse und Birmensdorferstrasse ein mehr oder weniger mühsamer Umweg gefahren werden.

Zudem kann am Knoten Zweierstrasse/Zurlindenstrasse vom Albisriederplatz her kommend nicht mal legal links Richtung Innenstadt abgebogen werden (https://www.bikeable.ch/spots/14387).

Fürs Velo besteht in diesem Abschnitt ein übergeordnet festgelegter Eintrag im Richtplan Verkehr für einen Radweg. Es hat aber nicht einmal einen Radstreifen in beide Richtungen.
Für den MIV besteht in diesem Abschnitt zwar ein Eintrag, dieser ist aber kommunal und für eine Sammelstrasse. Da kann die Stadt also selber ohne den Kanton zu fragen eine Spur des MIV abbauen!
https://www.stadt-zuerich.ch/de/planen-und-bauen/stadtplanung/richtplanung/kommunaler-richtplan/kommunaler-richtplan-verkehr.html


Bestehen Pläne für die Behebung dieser Defizite? Was ist der Umsetzungszeitraum?

Erstellt am: 23.10.2025

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