Gefährlicher Rechtsvortritt (BfU Mindestanforderungen nicht erfüllt)
wettingervelofahrer , 24.6.2020
wettingervelofahrer , 24.6.2020
Die Tägerhardstrasse in Wettingen hat viel Veloverkehr, wahrscheinlich einiges mehr als MIV. In Fahrtrichtung Bahnhof Wettingen ist die Einmündung aus der Gerstenstrasse sehr unübersichtlich und damit gefährlich für Velofahrende. Einbiegende Fahrzeuge aus der Gerstenstr. (Rechtsvortritt, Foto rechts) sind wegen einer Mauer für die Velofahrenden auf der Tägerhardstrasse (kein Vortritt, Foto links) erst auf Höhe Gerstenstrasse einsehbar. Letztere müssten also faktisch anhalten. Lösung z.B. wäre kein Vortritt aus der Gerstenstrasse. Die heutige Lösung entspricht nicht den bfu-Anforderungen an Rechtsvortritt: "Die Sichtweite nach
links und rechts bei einem Rechtsvortritt sollte in der Regel
25m betragen (aus einer Beobachtungsdistanz von 5m)." Hier ist die Sichtweite unter 2m!
Erstellt am: 24.6.2020
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24.6.2020