Benutzungspflicht?

Es ist weniger eine richtige Beschwerde, eher ein Ausdruck regelmässigen Kopfkratzens, was ich gern teilen würde: wie kann man erst ein Velo-Schild mit Benutzungspflicht aufstellen und dem ein Schild ohne Benutzungspflicht folgen lassen? Ich gehe ja mal nicht davon aus, dass ich ab dem zweiten Schild auch die Strasse benutzen dürfte (nicht die Autobahn, das ist eh klar)?!
Das es auf der anderen Seite der Brücke einen zweiten benutzungspflichtigen Veloweg gibt, erschliesst sich nicht automatisch - erst recht nicht für ortsunkundige Personen.

Das hier überhaupt die Fahrtrichtung auf dieser Brückenseite geändert wurde, ärgert mich hingegen tatsächlich. Unnötige enge Situationen sind da ja vorprogrammiert. Aber vielleicht sehe ich den grossen Nutzen auch nicht, da ich nicht betroffen bin - ist es tatsächlich so viel einfacher, wenn man vom Novartis-Campus oder Rheinufer kommt, erst auf der anderen Rheinseite die Strassenseite zu wechseln?

Erstellt am: 1.7.2020

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