Benutzungspflicht?
Es ist weniger eine richtige Beschwerde, eher ein Ausdruck regelmässigen Kopfkratzens, was ich gern teilen würde: wie kann man erst ein Velo-Schild mit Benutzungspflicht aufstellen und dem ein Schild ohne Benutzungspflicht folgen lassen? Ich gehe ja mal nicht davon aus, dass ich ab dem zweiten Schild auch die Strasse benutzen dürfte (nicht die Autobahn, das ist eh klar)?!
Das es auf der anderen Seite der Brücke einen zweiten benutzungspflichtigen Veloweg gibt, erschliesst sich nicht automatisch - erst recht nicht für ortsunkundige Personen.
Das hier überhaupt die Fahrtrichtung auf dieser Brückenseite geändert wurde, ärgert mich hingegen tatsächlich. Unnötige enge Situationen sind da ja vorprogrammiert. Aber vielleicht sehe ich den grossen Nutzen auch nicht, da ich nicht betroffen bin - ist es tatsächlich so viel einfacher, wenn man vom Novartis-Campus oder Rheinufer kommt, erst auf der anderen Rheinseite die Strassenseite zu wechseln?
Erstellt am: 1.7.2020
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Pro Velo beider Basel
25.1.2021
Pro Velo beider Basel
3.8.2020
Vielen Dank und sorry für meine späte Antwort. Die Situation ist für mich in Ordnung, auch wenn der von dir beschriebene Widerspruch tatsächlich besteht.
- Dass Velos auf beiden Brückenseiten in beide Richtungen fahren können, entspricht einem oft geäusserten Bedürfnis der Velo-Community.
- Die Kompromisse, die bei dabei eingegangen werden mussten, sind tragbar.
- Die Signalisation ist zwar ein nachträgliches Gebastel, macht aber trotz allem Sinn: Zuerst werden Velos mittels Gebotsschild gezwungen, von der Strasse auf den Veloweg abzubiegen, im Anschluss gelangen sie aber auf den FussgängerInnenbereich, auf dem der Fussverkehr Vorrang geniesst. Anders war die Zulassung des Zweirichtungs-Veloverkehrs auf der Unterwasserseite wohl nicht zu machen.
nasi
24.1.2021
danke für die ausführliche Antwort und sorry für meine späte Antwort.
Die Beweggründe sind für mich durchaus nachvollziehbar und das es ein häufig geäusserter Wunsch der Community war, versöhnt mich auch etwas mit der Situation.
Nichtsdestotrotz finde ich es sehr ungemütlich, wenn - besonders bei schönem Wetter - sich Velos und Fussgänger in die Quere kommen. Insbesondere wenn auch noch Familien mit Kindern, Anhänger usw. unterwegs sind, die Spaziergänger*innen unaufmerksam sind, alle sind vom Ausblick abgelenkt,...
Was mir zwischenzeitlich in den Sinn gekommen ist: wäre es nicht sinnvoller, die Benutzungspflicht einfach auf die andere Brückenseite zu führen - wo ja genügend Platz vorhanden ist - und entsprechend die breitere Seite auch als Hauptweg (mit den roten Schildern) zu markieren? Das würde eben die ortsunkundigen Ausflugsradler, Fernreisende mit viel Gepäck, usw. auf die geräumige Seite lenken und die ortskundigen Pendler, die wissen worauf sie sich einlassen, können weiterhin selbst entscheiden, ob sie die Enge stört oder nicht. Oder übersehe ich da etwas, was dagegen spräche?
helvetiazh
4.7.2020
charta
3.7.2020
velo_parkt_mit_gleisanschluss
3.7.2020
Interessante Trouvaille oben: Velo gestattet (Signal) und Benutzungspflicht :-))
Mit dem Velogesetz wäre es an der Zeit, mit den Rechten der Verbrenner gleichzuziehen
- Velos geduldet > ultimatives Wegrecht
- Pendlerroute > Transitachse
edelfalter
1.7.2020
Gerade jetzt wo die Maskenpflicht im Bus und Tram kommt, wäre Tempo 30 generell hilfreich, damit könnte man einen Grossteil der Schüler aufs Velo locken. Darüber wird aber offenbar nicht mal nachgedacht...