Dreiteiliges Fahrverbot mit Mischverkehrsfläche
sobes , 20.5.2021
Zweiteiliges Fahrverbot genügt. Das Verbot von schnellen E-Bikes lässt sich nicht begründen. Hinzu kommt die Mischverkehrsfläche, welche nur zu Konflikten führt. Hinzu kommt noch, dass sie unnötigerweise durch eine Aufbaute verengt wird, welche nicht mehr benötigt wird (ehemals Barriere).
Erstellt am: 20.5.2021
Kategorien
HindernisSignalisationVerkehrsregelungMarkierung
Organisationen


Stadt Zürich
5.10.2021
sobes
6.10.2021