Keine Sicht auf Fussgänger wegen Geländer

Das Geländer ist spitzwinklig eine 100%iger Sichtsperre. Liegeradler haben Null Sichtweite auf die Fussgänger die den Weg vom Überweg her betreten.
Sichthindernisse im Kreuzungsbereich dürfen im Kanton Bern max. 60cm hoch sein. Ich bitte den Verstoss gegen die kantonale Richtlinie zu berichtigen.

Erstellt am: 16.6.2021

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