Der Kanton und die Stadt Zug führten im Jahr 2021 eine Beurteilung aller LSA betreffend Rechtsabbiegen bei Rot durch. Aufgrund der zu berücksichtigenden Kriterien wurde dies hier als nicht geeignet beurteilt, da hierfür auf der Chamerstrasse ein zuführender Velostreifen vorhanden sein müsste. Hierzu fehlt jedoch die Breite, um einen solchen zu markieren.
Kanton Zug
30.10.2024