Postomat Voltaplatz: Autos halten auf Velostreifen
velobaer_bs , 13.5.2022
Die Elsässerstrasse zwischen Hüningerstrasse und Voltaplatz ist ein Paradies für Falschparkierer: Ständig ist der Velostreifen zu parkiert. Sehr häufig halten Autos auch genau vor dem Postomat, um "schnell" Geld rauszulassen. Mit einem Kastenvelo oder Anhänger kommt man dann gar nicht mehr zwischen den wartenden Autos und dem Falschparkierer durch. Grundsätzlich eine sehr unbefriedigende Situation. Gibt es die Möglichkeit den velostreifen hier mit Pfosten oder Absperrungen zu schützen? Ähnliche Situation gibt es wahrscheinlich noch viele in der Stadt....
Erstellt am: 13.5.2022
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Organisationen
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Pro Velo beider Basel
13.5.2022
Allgemein gilt: Situation am besten fotografisch oder per Video festhalten, bei Parksündern an gefährlichen Stellen am besten auch gleich noch von einer zweiten Person bezeugen lassen (wo kein Halteverbot markiert ist, darf zum Güterumschlag kurz (ca. 5 Minuten) angehalten werden).
BASEL-STADT
Dienst für Verkehrssicherheit:
[email protected], Tel. 061 267 81 61
Für wiederholt falsch parkierte Autos: [email protected]
Für momentanes Ärgernis: Tel. 061 267 71 11 (Einsatzzentrale Polizei)
zweiracabrio
21.5.2022
Dazu gibt es im Fedlex-Bussenkatalog gleich 2 Einträge
222.
1. Parkieren auf einem Radstreifen (Art. 19 Abs. 2 Bst. d VRV) bis 60 Minuten
120.-
2. Halten auf einem Radstreifen, wenn der Fahrradverkehr dadurch behindert wird
(Art. 40 Abs. 3 VRV) - 80.-
P.S.
Ganz abgesehen davon behindert der so abgebildete Göppel nicht nur Velofahrende, sondern er dürfte auch näher als 5m von der Kreuzung parkiert sein, was genausowenig gestattet ist...
212.
1. Parkieren vor einer Strassenverzweigung näher als 5 m von der Querfahrbahn
(Art. 18 Abs. 2 Bst. d und 19 Abs. 2 Bst. a VRV) bis 60 Minuten - 120.-
2. Halten vor einer Strassenverzweigung näher als 5 m von der Querfahrbahn
(Art. 18 Abs. 2 Bst. d VRV) - 80.-
Der Knackpunkt ist wohl der, ob beim HALTEN tatsächlich eine Behinderung passiert (und festgestellt werden kann). In einem Fall wie hier am Voltaplatz dürfte die Behinderung allerdings klar sein, da das Auto nicht problemlos überholt werden kann. Abgesehen davon ist laut Polizei auch klar, dass der Geldbezug nicht als Güterumschlag gewertet werden kann und somit i.d.R. als PARKIEREN gebüsst wird.
Die Polizei ist nun auf die Stelle beim Voltaplatz aufmerksam geworden und sich in Zukunft hoffentlich vermehrt achten und falsches Verhalten büssen.