Radwegnutzungspflicht?
velogeis65 , 27.4.2024
Zu verschiedenen Tagezeiten ist hier ein erschwertes und nicht ungefährliches Durchkommen möglich. Deshalb wie bereits geschrieben, den Bordstein vom Gehweg direkt neben der B317 absenken und als begleitenden Radstreifen ausweisen. Dies würde viele Probleme lösen.
Erstellt am: 27.4.2024
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30.6.2024