Velobypass leicht verschnupft

Nun ist der Velobypass fertig. Dafür gibt es klar den Daumen hoch.

Leider ist die Umsetzung leicht verschnupft. Weil: Der kantige Randabschluss (Steigung 90°) zwischen Fuss- und Veloverkehr ist gefährlich und wird vom ASTRA im Handbuch "Veloverkehr in Kreuzungen" klar NICHT empfohlen. Besser ist eine Steigung <18°! Siehe Grafik Bild 2.

Auch ÖV Benutzer leiden bei der Haltestelle mit, wo man kompress am MIV stehend PM10/20 inhalieren muss und unter der prallen Sonne schmachten darf. Es lockt der Schatten beim Trottoir um kurz vor Eintreffen des Drämmlis zur Haltestelle zu queren. Aber halt, Randstein und Zebrastreifen suggerieren: Du darfst nicht überall queren. Schade, weil Velo- und ÖV-Nutzer können sich hier klar arrangieren. Wie anderswo auch (Eglisee, Wettsteinbrücke.... ) Darum wäre für Fussgänger UND Velo die Bordsteine <18° die bessere Wahl.

Fazit: Bordsteine < 18° sind die Zukunft. In Bern scheint die Empfehlung bereits State-of-the-Art (siehe Bild 3). Ausführlicher: https://velop.ch/entry/randabschluesse


Eine Notiz zur Baustellenmarkierung:
Nach einem Jahr stadtauswärts an einem Bauloch vorbeischieben war überraschend ein paar Monate die alternative Veloverbindung durch den Park möglich. Die letzten TAGE ist sogar noch eine Rampe asphaltiert worden. Warum nicht gleich am Anfang so?

Erstellt am: 5.10.2021

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velo_parkt_mit_gleisanschluss

10.10.2021

Viel Unschärfe macht der Verein Fussverkehr beim Erreichen des ÖV auf dem Bahnhofplatz oder einer Haltestelle aus in einem weiteren Handbuch 'Zu Fuss zum öffentlichen Verkehr' (verlinkt oben): 'Die Wahl des Haltestellentyps und der Haltestellenlage ist das Ergebnis einer Gesamtbeurteilung. Im Sinne einer nachhaltigen Verkehrspolitik sind die strategischen Ziele und künftigen Veränderungen des Verkehrsnetzes und der Umgebung in die Gesamtabwägung einzubeziehen. Bei der Erarbeitung von Betriebs- und Gestaltungskonzepten, bei Sanierungsprojekten oder Neuanlagen besteht die Möglichkeit, Haltestellen an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen.'

Der langen Rede kurzer Sinn: Die offene Auslegung gibt dem gesunden Menschenverstand viel Raum bei der Lösungsfindung. Umso ärgerlicher, dass die Verkehrsplaner den Benutzern nicht zutrauen die Gemischtzone ohne ihr Zutun vernünftig teilen zu können. Mit ins Feld geführt werden des öftern die Gefahren, welche von den schnellen E-Bikes ausgehen. Dazu muss man wissen, dass für schnelle E-Bikes noch immer eine Velowegbenutzungspflicht besteht, statt dass man sie wie in den meisten Ländern der EU auf die Autospur ausweichen lässt. Eine entsprechende Harmonisierung im StVG. wäre längst überfällig, die Gefahren auf Gemischtzonen wäre erheblich entschärft.
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charta

5.10.2021

Eine kleine Korrektur am Anfang: Dieser Spot befindet sich in der St. Alban-Anlage und nicht in der St. Alban-Vorstadt. In erster Linie ist hier der abgesenkter Randstein beim Fussgängerstreifen für die querenden Fussgänger gedacht. Ich sehe nicht ein, weshalb gerade an dieser Stelle ein Velofreundlicher Randstein verbaut werden soll. Das ASTRA-Handbuch bezieht sich auf den Veloverkehr an Kreuzungen. Ich sehe hier keine Kreuzung. Noch eine kleine Randbemerkung zur Wettsteinbrücke: Vor allem in Fahrtrichtung Grossbasel, werde ich notabene wegen diesem angeschrägten Randsteins regelmässig als Velofahrer von Velofahrer rechts auf dem Fussweg überholt, obwohl ich auf dem Radweg ganz rechts fahre und somit genügend Platz lasse mich legal zu Überholen. Fazit: Als Fussgänger spricht also nichts gegen diesen Randsteintyp in der St. Alban-Anlage, siehe auch Link: https://www.pro-velo.ch/fileadmin/redaktion/Dateien/Infrastruktur/2013_Randabschluesse_Bericht_DEF_130403.pdf
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