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Zu eng zum sicher überholen, aber breit genug um es zu versuchen

Die Fahrbahn hat an dieser Stelle mit ca. 3.5 m genau diese Breite, welche in den neuen Velostandards des Kantons als problematisch bezeichnet wird: Zu schmal zum sicheren überholen, aber breit genug um es trotzdem zu versuchen. Das resultat sind Überholvorgänge mit weniger als 40 cm praktisch jedes mal, wenn ich dort vorbeifahre.

Lösungsvorschlag: Das Trottoir um 50 cm verbreitern. Mit 3.0 m Fahrbahnbreite sollte klarer sein, dass man hier nicht überholen kann.

Erstellt am: 21.1.2022

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samized

28.11.2022

Es gibt nur eine Lösung solche Stellen zu entschärfen: 1.5m Velostreifen damit auch wirklich jede/r Autofahrer/in bemerkt, dass Überholen hier nicht möglich ist.

Aus dem Lehrbuch:
"Es ist anderen Fahrzeugen erlaubt, den mit einer unterbrochenen Linie abgegrenzten Radstreifen zu befahren, wenn dadurch die Radfahrer nicht behindert werden."

@StadtZürich: Wieso wird das nicht häufiger eingesetzt? Gesehen habe ich es auch schon irgendwo.
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zuzuzuzu

29.11.2022

Das nützt meiner Meinung nach leider wenig. Viele Autolenkende haben dann das Gefühl, dass Abstand überhaupt keine Rolle mehr spielt, so lange sowohl das Auto wie auch das Velo auf ihrer Spur sind.
Bei der Ausfahrt aus dem Bucheggplatz Richtung Limmatplatz hat es so eine Stelle: 1.40 m Velostreifen, 2.80 m MIV-Fahrbahn, zusammen 4.20 m. Dort wurde ich in den letzten drei Monaten zwei Mal von Lastwagen fast totgekarrt, welche genau das dachten. Das gibt leider einen Abstand von ca. 25 cm, auch bekannt als Nahtoderlebnis. Ungeil!
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samized

18.1.2023

Da hast du wohl recht 1.5m genügt da nicht, gemeint hatte ich eher bis ca. zur Spur Mitte, also min. 2m. So könnte man ohne Gehupe in der Mitte fahren, was ich sowieso dort schon jetzt immer mache.
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luc0

4.9.2022

Eher ne Notlösung aber helfen können hier die orangen Fähnchen, die links vom Velo abstehen.
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luc0

4.9.2022

wenn's nicht hilft vielleicht noch nen offenen Permanent-Marker ans äussere Ende
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olgaundfritz

9.5.2022

Hallo liebe Velofahrer*Innen. Ich überlege mir schon seit geraumer Zeit Autofahrer*Innen anzuzeigen. Bei einem Velo auf 1m auffahren -> ganz normal. Bei einem Auto auf 3m aufschliessen -> Nötigung -> schweres Vergehen und harte Bestrafung. Das gleiche beim Hupen, nah vorbei drängen, auf den Velostreifen fahren, wenn ein Velo kommt, usw. Vermutlich wäre alles Nötigung. Nur bräuchte es mal jemanden, der anfängt anzuzeigen und ein Zeuge.
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zuzuzuzu

17.2.2022

Ich bin gerade so lange zwischen Tramhaltestelle Hirschwiesenstrasse und Bucheggplatz hin- und hergefahren, bis ich die Runde ohne einen gefährlichen Zwischenfall geschafft habe. Soweit war es schlussendlich um kurz vor Mitternacht, als ich die ganze Runde fahren konnte, ohne dass ein einziges Auto irgendwo in meiner Nähe war.

Ich wiederhole: Diese Stecke ohne Gefährdung zu fahren geht nur, wenn es KEIN! EINZIGES! VERFICKTES! AUTO! HAT!
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blister

31.1.2022

Schon klar, hast du zu wenig Abstand, wenn du mit der linken Hand noch die Spiegel anfassen willst...Für mich unverständlich.
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zuzuzuzu

1.2.2022

Gemäss VSS-Norm muss ein Auto, welches ein Velo überholt, mindestens 60 cm Abstand haben. Mein Lenker ist 70 cm breit und meine Armspannweite 180 cm. Auch mit voll ausgestrecktem Arm sollten meine Fingerspitzen das Auto nicht berühren können (60 + 35 cm ist mehr als 90). Die Tatsache, dass ich das Auto überhaupt berühren konnte, beweist bereits den zu kleinen Abstand.
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zweiracabrio

13.2.2022

@xnarpy
Bist du sicher, dass du nicht den Rückspiegel des Auto berühren könntest gemäss VSS-Norm?

Wenn das (nur) 60cm sind zwischen der Fahrzeugkasserie und dir abzüglich der 15-20cm Autospiegel, wie du schreibst, verringert sich der effektive Abstand auf 40cm bis 45cm.

Deine Armspannweite von 1.80m abzüglich des Lenkers von 70cm = 1.10m, die Hälfte davon ist 55cm. Das sind also 10-15cm, die sich überschneiden. Ok, an die Karosserie selbst solltest du nicht kommen.

Wobei auf dem Bild ist dein Arm ja nicht ausgestreckt sondern fast beim Lenker :-/
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zuzuzuzu

17.2.2022

@zweiradcabrio: Die VSS-Norm bezieht sich eigentlich auf die Karosserie. Da der Rückspiegel aber oft auf Lenker- oder Armhöhe ist, würde ich argumentieren, dass zwar die 60 cm Abstand zwischen Velo und Auto angewendet werden sollen, aber gegenteilig zur VSS-Norm ab Spiegel statt ab Karosserie.
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haku

24.1.2022

In Deutschland gilt 1.5m, in der Schweiz nur ein "angemessener" Abstand. "Der Bundesrat will keinen Mindestabstand gesetzlich verankern, weil sich das nicht durchsetzen liesse. Somit bleibt "angemessen" subjektiv und was raus kommt sieht man auf den Bildern oben. "

Angemessen für Autofahrer scheinen manchmal 10 cm zu sein....
Wenn es zu eng zum überhohlen ist bleibt einem fasst nix andere übrig als in der Mitte zu fahren....da fangen einige Autofahrer gleich an zu hupen....
Blöd finde ich jeweils Verengung bei den Fussgängerinsel....da geht nämlich oft der Verloweg flöten und Strasse und Velo müssen sich die Breite teilen ....
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stadt-fully_emtb-fahrer

22.1.2022

Ich finde 3.5m breit genug als Velo Fahrer, wenn die Autofahrer wüssten dass ihr Auto nur 2.1 breit sind und auch in der Lage wären mit 10cm Abstand zum Randstein zu fahren. Mit dem Auto wäre das absolut zumutbar. Dann würden nämlich 1.5m für den Velofahrer übrig bleiben. 1m für den Velofahrer plus 0.5m Abstand. Aber aus irgendeinem Grund wissen Zürcher Autofahrer nicht wo ihr Auto aus ist. Echt komisch. Auch bei so Mittelinsel ziehen die immer auf den velostreifen obwohl das nur mir dem LKW notwendig wäre.
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zuzuzuzu

22.1.2022

Das reicht alles nicht. Gemäss den VSS-Normen brauchen Autos auf beiden Seiten 30 cm Abstand, und die Velos ebenfalls. Mit 10 cm links vom Auto wird es also nichts, und 50 cm zwischen Auto und Velo sind auch zu wenig (es müssten 30 + 30 = 60 cm sein) - insbesondere, da beim Abstand ab Karosserie gemessen wird und nicht ab dem 15-20 cm überstehenden Rückspiegel! Und die Abstände in den VSS-Normen sind generell zu klein bemessen, wenn man sich internationale Fachliteratur und Gesetzgebung anschaut.
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stadt-fully_emtb-fahrer

23.1.2022

Es gibt genug 4.5 meter breite Straßen, wo 80 erlaubt ist und trotzdem es nicht kracht wenn sich zwei Autos entgegenkommen. Die allermeisten Autos sind 2.1m inklusive Spiegel. Das Problem ist eher das wollen als das können. Ich verstehe nicht warum Autofahrer wenig Abstand halten, weil wenn es den Velofahrer hinhaut gibt es viel mehr Ärger als wenn man den Randstein streift (Kratzer in der Felge) aber okay. Problem ist wahrscheinlich auch, dass viele Velofahrer bei einem Sturz einfach "Fahrerflucht" begehen. Mercedes C-Klasse ist 2.02m breit. Mercedes E-Klasse 2.07m. S-Klasse 2.13m. Alles inklusive Spiegel!
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zweiracabrio

26.1.2022

Viele Autos halten weniger Abstand zum Velo als sie Abstand gegenüber parkierten Autos einhalten fällt mir immer wieder auf... :-/
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michid

21.1.2022

Genügender Überholabstand ist in der Schweiz ein echtes Problem. In Deutschland gilt 1.5m, in der Schweiz nur ein "angemessener" Abstand. Der Bundesrat will keinen Mindestabstand gesetzlich verankern, weil sich das nicht durchsetzen liesse. Somit bleibt "angemessen" subjektiv und was raus kommt sieht man auf den Bildern oben.
Verfahren werden - ausser es kommt zum Unfall - meistens mangels Beweisen eingestellt. Darum habe ich schon mit dem Gedanken gespielt, zu eng überholende Autos mit einem wasserfesten Filzstift zu markieren. Damit wäre dann die Beweislage klar und vor Gerichte stünde Sachbeschädigung gegen versuchte Körperverletzung...
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zuzuzuzu

21.1.2022

Ich habe beide Autolenkenden auf den Fotos angezeigt, die oben gezeigten Aufnahmen werden aber nicht als Beweise zugelassen. Ob deine Idee besser ist weiss ich nicht, im schlimmsten Fall ist deine/meine Busse deutlich höher als die der*des fehlbaren Autolenkers*in.
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zweiracabrio

26.1.2022

@xnarpy
Weshalb werden die Fotos nicht als Beweise zugelassen obwohl darauf deutlich erkennbar ist, dass du absichtlich gefährdet wurdest durch zuwenige Überholabstand.

Die Alternative ist, du schreibst dem Strassenverkehrsamt und meldest die beiden wegen gemeingefährlichem Fahrens, weil sie 20cm als Überholabstand als genügend erachten.

Da gab es doch letztens mal einen Fall auf der Autobahn, als einer mit Tempo 120 zwischen zwei Spuren durchquetschte, worauf je ein Auto fuhr. Der kam recht dran.
Meines Erachtens geschieht hier dasselbe.
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zuzuzuzu

1.2.2022

@zweiracabrio: Das sind Standbilder aus Videoaufnahmen. Videoaufnahmen (inkl. daraus gewonnener Standbilder) werden erst für schwerere Delikte zugelassen. Der Polizist meinte, mindestens ein Personenschaden oder ein Tatbestand mit Gefängnisstrafe müsse es sein.

So weit ich weiss ist das Strassenverkehrsamt nicht für das Verhalten der Fahrzeuglenker verantwortlich, sondern nur für die Fahrzeuge.
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zweiracabrio

12.2.2022

@xnarpy

Apropos Dashcam, so wie es aussieht trägst du sie ja auf dem Kopf und das ist üblicherweise gut sichtbar, rein schon weil sich die Kopfsilhouette stark verändert.
Frage, sieht man die gut aus Autos hinter dir? Wenn ja, dann könnte es u.U. keine Datenschutzverletzung sein. Die Datenschutzverletzung macht Bilder illegal und somit unbrauchbar, wie das Bundesgericht 2019 entschied.
Bleibt die Frage, ob so eine Kamera "rechtmässige" Bilder erstellt.

Der eidg. Datenschutz meint folgendes zu Dashcams
https://www.edoeb.admin.ch/edoeb/de/home/datenschutz/technologien/videoueberwachung/erlaeuterungen-zu-videoueberwachung-in-fahrzeugen--dashcam-.html
Du hast vermutlich die Dashcam an diesem Ort eingeschaltet, weil du weisst, dass du regelmässig mit markant zu wenig Abstand überholt wirst.


Weshalb das mutwillige Inkaufnehmens eines Unfalls womöglich mit krassen Folgen für die velofahrende Person - da war noch Schnee auf der Strasse - durch Überholen mit markant zuwenig Abstand nicht ein schweres Delikt sein soll, kann ich nicht nachvollziehen.

Bei den Hintereinanderfahrabständen zwischen Autos ist das plötzliche Bremsen normalerweise das Kriterium.

Hättest du während des knappen Überholvorganges des Autos plötzlich eine Vollbremsung hinlegen müssen, hätte dich der mangelnde Abstand zusätzlich gefährdet, nehme ich an. Du hast ja keine schützende Tonne Blech um dich wie das Auto...
Ich hätte jedenfalls "alt" ausgesehen, da bei starkem Bremsen mein Hinterrad ausschert.

Bezüglich Abstand habe ich folgendes folgendes gefunden
https://www.bfu.ch/de/services/gerichtsentscheide/missachten-der-abstandsregel-gegenueber-fussgaengern-einfache-verkehrsregelverletzung
Da ist ein Auto 30 oder 40cm an zu Fuss Gehenden am Zebrastreifen vorbeigefahren und das wurde vom BG als klar unzureichender Abstand gewertet. Allerdings fehlte es an der konkreten oder abstrakten Gefahr für die zu Fuss Gehenden, weil sie von der Fahrban weg Richtung Trottoir unterwegs waren, und somit eine Fehlreaktion eher unwahrscheinlich sei.

Dann gibt es noch das Urteil, als ein Auto mit ca. 15cm Abstand überholte, ok, das Velo war leicht schwankend unterwegs
https://www.bfu.ch/de/services/gerichtsentscheide/ungenuegender-seitlicher-abstand-pw-zum-ueberholten-fahrrad-fahrlaessige-schwere-koerperverletzung
und verunfallte. Die 15cm wurden als zuwenig Abstand eingestuft u.a. auch weil der Rückspiegel des Autos durch den Unfall zuklappte.

Weshalb in der CH Raupenfahrzeuge durch einen Mindestabstand von 1m geschützt werden, Velofahrende jedoch nicht, ist schlicht nicht nachvollziehbar!

Bezüglich Strassenverkehrsamt las ich vor einiger Zeit mal das
https://www.beobachter.ch/strassenverkehr/fahrtauglichkeit-anonym-angeschwarzt-zur-kasse-gebeten
und
https://www.blick.ch/auto/service/viele-promille-oder-ein-anonymer-hinweis-reichen-so-schnell-ist-zu-fuss-der-fuehrerausweis-weg-id16555731.html
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zweiracabrio

13.2.2022

Apropos Malstift, wenn das Auto keine seitliche Dashcam hat, wie soll festgestellt werden, dass du mit dem Stift gemalt hast? Bis das bemerkt wird, bist du über alle Berge...

Oder du hast beim Velo seitlich des Lenkers ein gut sichtbares herausragendes "Stäckli" mit "Malspitze" dran wegen des Abstandes und halt blöderweise die falsche "Malspitze" erwischt...

Mit gut sichtbarem Stäckli vorne ist übrigens die Überholfreudigkeit deutlich geringer bei wenig Platz :)

Ich habe mal versucht eine Abstandskelle an meinen Lenker zu montieren um sie auszuklappen an prekären Stellen, doch blöderweise war das Loch zu klein.
Ursprünglich stellte ich mir was "fliegenklatschartiges" vor, das da seitlich raussteht...
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Stadt Zürich

Verifiziert

21.1.2022

Hier startet am 4. Februar ein Bauprojekt, in dem die Veloführung verbessert wird.
Und dann noch: unbedingt mittig fahren. Ist sehr unangenehm, aber in solchen Situationen die einzige Möglichkeit, halbwegs sicher zu sein.
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zuzuzuzu

21.1.2022

Gibt es dazu eine rechtliche Grundlage?
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rizcasimir

21.1.2022

Tempo 30 würde auch Druck aus der Sache nehmen
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Stadt Zürich

Verifiziert

21.1.2022

@xnarpy: Nein, nicht explizit. Aber es ist auch nirgends explizit erwähnt, wie weit entfernt vom Strassenrand zu weit ist.

@Velo_Aussersihl: Auf die Bucheggstrasse ist Tempo 30 vorgesehen
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zuzuzuzu

21.1.2022

SVG Art. 34: "Fahrzeuge müssen rechts, auf breiten Strassen innerhalb der rechten Fahrbahnhälfte fahren. Sie haben sich möglichst an den rechten Stras­senrand zu halten, namentlich bei langsamer Fahrt und auf unüber­sichtlichen Strecken."
Da steht nichts von Ausnahmen, um seine eigene Sicherheit zu gewährleisten...
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randsteinbasher

21.1.2022

Rechte Fahrbahnhälfte, dann wäre das ja schon möglich < 1.75 m in diesem Fall. Oder habe ich hier was vergessen? Wäre ja ebenso vage wie ausreichend Abstand.
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mikhd002

22.1.2022

Bei solchen Situationen ist für mich die rechtliche Grundlage egal. Wenn ich zwischen eigener Sicherheit und Gesetzestreue entscheiden muss dann wähle ich immer ersteres. Anderen würde ich das auch nachdrücklich empfehlen, auch wenn man im Idealfall solche Entscheidungen eigentlich nie treffen müssen sollte. Lieber eine Busse als der Tod.

Leider kommt das in Zürich viel zu oft vor. In meinem Alltag zum Beispiel ganz in der Nähe auf der Schaffhauserstrasse stadtauswärts beim Milchbuck. Wenn ein Bus in der Busbucht steht, wird keine rechtliche Benutzungspflicht mich dazu zwingen den Velostreifen zu benutzen, der nur 1.25m breit ist und wo es links zwei Autospuren mit Mindestbreite und Tempo 50 gibt. Das wäre fast Selbstmord. Ich nehme immer die rechte Fahrspur, damit Autos mich in der linken Spur sicher überholen müssen und Busse mich im Rückspiegel sehen. Wieso es überhaupt im Haltsestellebereich zwei Fahrspuren braucht ist mir nicht ganz klar.

Ich gehe davon aus und hoffe sehr, dass diese Stelle wegen der Vorzugsroute schon längst auf dem Radar ist und bald entschärft wird, sonst würde ich dafür einen anderen Spot machen. Der ganze Bereich zwischen der Scheuchzerstrasse und der Oerlikonerstrasse ist für Velos im heutigen Zustand einfach nicht gedacht.
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stadt-fully_emtb-fahrer

23.1.2022

oder näher beim Randstein, dann hat man auch mehr abstand
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Stadt Zürich

Verifiziert

24.1.2022

@mikhd002: Die Strecke zwischen Scheuchzer- und Oerlikonerstrasse ist in Planung. Der zuständige Projektleiter hat eine, wie wir denken, ziemlich coole Idee, wie das zu lösen ist. Bleibt zu hoffen, dass sie umgesetzt werden kann. In umgekehrter Richtung sieht's bisher leider weniger gut aus.
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