Zu eng zum sicher überholen, aber breit genug um es zu versuchen
Die Fahrbahn hat an dieser Stelle mit ca. 3.5 m genau diese Breite, welche in den neuen Velostandards des Kantons als problematisch bezeichnet wird: Zu schmal zum sicheren überholen, aber breit genug um es trotzdem zu versuchen. Das resultat sind Überholvorgänge mit weniger als 40 cm praktisch jedes mal, wenn ich dort vorbeifahre.
Lösungsvorschlag: Das Trottoir um 50 cm verbreitern. Mit 3.0 m Fahrbahnbreite sollte klarer sein, dass man hier nicht überholen kann.
Erstellt am: 21.1.2022
Kategorien
Kategorien helfen, Ordnung auf der Plattform zu halten (z.B. wann soll etwas archiviert werden) und dass Meldungen schneller und gezielter an die Zuständigen Stellen innerhalb behörden gelangen (z.B. Schnee).
Organisationen
Die hier aufgelisteten Organisationen nutzen bikeable offiziell und erhalten E-Mailmeldungen zu Spots im Gebiet.
samized
28.11.2022
zuzuzuzu
29.11.2022
Bei der Ausfahrt aus dem Bucheggplatz Richtung Limmatplatz hat es so eine Stelle: 1.40 m Velostreifen, 2.80 m MIV-Fahrbahn, zusammen 4.20 m. Dort wurde ich in den letzten drei Monaten zwei Mal von Lastwagen fast totgekarrt, welche genau das dachten. Das gibt leider einen Abstand von ca. 25 cm, auch bekannt als Nahtoderlebnis. Ungeil!
samized
18.1.2023
luc0
4.9.2022
olgaundfritz
9.5.2022
zuzuzuzu
17.2.2022
Ich wiederhole: Diese Stecke ohne Gefährdung zu fahren geht nur, wenn es KEIN! EINZIGES! VERFICKTES! AUTO! HAT!
blister
31.1.2022
zuzuzuzu
1.2.2022
zweiracabrio
13.2.2022
Bist du sicher, dass du nicht den Rückspiegel des Auto berühren könntest gemäss VSS-Norm?
Wenn das (nur) 60cm sind zwischen der Fahrzeugkasserie und dir abzüglich der 15-20cm Autospiegel, wie du schreibst, verringert sich der effektive Abstand auf 40cm bis 45cm.
Deine Armspannweite von 1.80m abzüglich des Lenkers von 70cm = 1.10m, die Hälfte davon ist 55cm. Das sind also 10-15cm, die sich überschneiden. Ok, an die Karosserie selbst solltest du nicht kommen.
Wobei auf dem Bild ist dein Arm ja nicht ausgestreckt sondern fast beim Lenker :-/
zuzuzuzu
17.2.2022
haku
24.1.2022
Angemessen für Autofahrer scheinen manchmal 10 cm zu sein....
Wenn es zu eng zum überhohlen ist bleibt einem fasst nix andere übrig als in der Mitte zu fahren....da fangen einige Autofahrer gleich an zu hupen....
Blöd finde ich jeweils Verengung bei den Fussgängerinsel....da geht nämlich oft der Verloweg flöten und Strasse und Velo müssen sich die Breite teilen ....
stadt-fully_emtb-fahrer
22.1.2022
zuzuzuzu
22.1.2022
stadt-fully_emtb-fahrer
23.1.2022
zweiracabrio
26.1.2022
michid
21.1.2022
Verfahren werden - ausser es kommt zum Unfall - meistens mangels Beweisen eingestellt. Darum habe ich schon mit dem Gedanken gespielt, zu eng überholende Autos mit einem wasserfesten Filzstift zu markieren. Damit wäre dann die Beweislage klar und vor Gerichte stünde Sachbeschädigung gegen versuchte Körperverletzung...
zuzuzuzu
21.1.2022
zweiracabrio
26.1.2022
Weshalb werden die Fotos nicht als Beweise zugelassen obwohl darauf deutlich erkennbar ist, dass du absichtlich gefährdet wurdest durch zuwenige Überholabstand.
Die Alternative ist, du schreibst dem Strassenverkehrsamt und meldest die beiden wegen gemeingefährlichem Fahrens, weil sie 20cm als Überholabstand als genügend erachten.
Da gab es doch letztens mal einen Fall auf der Autobahn, als einer mit Tempo 120 zwischen zwei Spuren durchquetschte, worauf je ein Auto fuhr. Der kam recht dran.
Meines Erachtens geschieht hier dasselbe.
zuzuzuzu
1.2.2022
So weit ich weiss ist das Strassenverkehrsamt nicht für das Verhalten der Fahrzeuglenker verantwortlich, sondern nur für die Fahrzeuge.
zweiracabrio
12.2.2022
Apropos Dashcam, so wie es aussieht trägst du sie ja auf dem Kopf und das ist üblicherweise gut sichtbar, rein schon weil sich die Kopfsilhouette stark verändert.
Frage, sieht man die gut aus Autos hinter dir? Wenn ja, dann könnte es u.U. keine Datenschutzverletzung sein. Die Datenschutzverletzung macht Bilder illegal und somit unbrauchbar, wie das Bundesgericht 2019 entschied.
Bleibt die Frage, ob so eine Kamera "rechtmässige" Bilder erstellt.
Der eidg. Datenschutz meint folgendes zu Dashcams
https://www.edoeb.admin.ch/edoeb/de/home/datenschutz/technologien/videoueberwachung/erlaeuterungen-zu-videoueberwachung-in-fahrzeugen--dashcam-.html
Du hast vermutlich die Dashcam an diesem Ort eingeschaltet, weil du weisst, dass du regelmässig mit markant zu wenig Abstand überholt wirst.
Weshalb das mutwillige Inkaufnehmens eines Unfalls womöglich mit krassen Folgen für die velofahrende Person - da war noch Schnee auf der Strasse - durch Überholen mit markant zuwenig Abstand nicht ein schweres Delikt sein soll, kann ich nicht nachvollziehen.
Bei den Hintereinanderfahrabständen zwischen Autos ist das plötzliche Bremsen normalerweise das Kriterium.
Hättest du während des knappen Überholvorganges des Autos plötzlich eine Vollbremsung hinlegen müssen, hätte dich der mangelnde Abstand zusätzlich gefährdet, nehme ich an. Du hast ja keine schützende Tonne Blech um dich wie das Auto...
Ich hätte jedenfalls "alt" ausgesehen, da bei starkem Bremsen mein Hinterrad ausschert.
Bezüglich Abstand habe ich folgendes folgendes gefunden
https://www.bfu.ch/de/services/gerichtsentscheide/missachten-der-abstandsregel-gegenueber-fussgaengern-einfache-verkehrsregelverletzung
Da ist ein Auto 30 oder 40cm an zu Fuss Gehenden am Zebrastreifen vorbeigefahren und das wurde vom BG als klar unzureichender Abstand gewertet. Allerdings fehlte es an der konkreten oder abstrakten Gefahr für die zu Fuss Gehenden, weil sie von der Fahrban weg Richtung Trottoir unterwegs waren, und somit eine Fehlreaktion eher unwahrscheinlich sei.
Dann gibt es noch das Urteil, als ein Auto mit ca. 15cm Abstand überholte, ok, das Velo war leicht schwankend unterwegs
https://www.bfu.ch/de/services/gerichtsentscheide/ungenuegender-seitlicher-abstand-pw-zum-ueberholten-fahrrad-fahrlaessige-schwere-koerperverletzung
und verunfallte. Die 15cm wurden als zuwenig Abstand eingestuft u.a. auch weil der Rückspiegel des Autos durch den Unfall zuklappte.
Weshalb in der CH Raupenfahrzeuge durch einen Mindestabstand von 1m geschützt werden, Velofahrende jedoch nicht, ist schlicht nicht nachvollziehbar!
Bezüglich Strassenverkehrsamt las ich vor einiger Zeit mal das
https://www.beobachter.ch/strassenverkehr/fahrtauglichkeit-anonym-angeschwarzt-zur-kasse-gebeten
und
https://www.blick.ch/auto/service/viele-promille-oder-ein-anonymer-hinweis-reichen-so-schnell-ist-zu-fuss-der-fuehrerausweis-weg-id16555731.html
zweiracabrio
13.2.2022
Oder du hast beim Velo seitlich des Lenkers ein gut sichtbares herausragendes "Stäckli" mit "Malspitze" dran wegen des Abstandes und halt blöderweise die falsche "Malspitze" erwischt...
Mit gut sichtbarem Stäckli vorne ist übrigens die Überholfreudigkeit deutlich geringer bei wenig Platz :)
Ich habe mal versucht eine Abstandskelle an meinen Lenker zu montieren um sie auszuklappen an prekären Stellen, doch blöderweise war das Loch zu klein.
Ursprünglich stellte ich mir was "fliegenklatschartiges" vor, das da seitlich raussteht...
Stadt Zürich
21.1.2022
Und dann noch: unbedingt mittig fahren. Ist sehr unangenehm, aber in solchen Situationen die einzige Möglichkeit, halbwegs sicher zu sein.
Stadt Zürich
21.1.2022
@Velo_Aussersihl: Auf die Bucheggstrasse ist Tempo 30 vorgesehen
zuzuzuzu
21.1.2022
Da steht nichts von Ausnahmen, um seine eigene Sicherheit zu gewährleisten...
randsteinbasher
21.1.2022
mikhd002
22.1.2022
Leider kommt das in Zürich viel zu oft vor. In meinem Alltag zum Beispiel ganz in der Nähe auf der Schaffhauserstrasse stadtauswärts beim Milchbuck. Wenn ein Bus in der Busbucht steht, wird keine rechtliche Benutzungspflicht mich dazu zwingen den Velostreifen zu benutzen, der nur 1.25m breit ist und wo es links zwei Autospuren mit Mindestbreite und Tempo 50 gibt. Das wäre fast Selbstmord. Ich nehme immer die rechte Fahrspur, damit Autos mich in der linken Spur sicher überholen müssen und Busse mich im Rückspiegel sehen. Wieso es überhaupt im Haltsestellebereich zwei Fahrspuren braucht ist mir nicht ganz klar.
Ich gehe davon aus und hoffe sehr, dass diese Stelle wegen der Vorzugsroute schon längst auf dem Radar ist und bald entschärft wird, sonst würde ich dafür einen anderen Spot machen. Der ganze Bereich zwischen der Scheuchzerstrasse und der Oerlikonerstrasse ist für Velos im heutigen Zustand einfach nicht gedacht.
Stadt Zürich
24.1.2022
Aus dem Lehrbuch:
"Es ist anderen Fahrzeugen erlaubt, den mit einer unterbrochenen Linie abgegrenzten Radstreifen zu befahren, wenn dadurch die Radfahrer nicht behindert werden."
@StadtZürich: Wieso wird das nicht häufiger eingesetzt? Gesehen habe ich es auch schon irgendwo.