Kaum sichtbare Posten gefährden Velofahrende

Diese Pfostenreihen weisen keinerlei Refektorenstreifen auf, verfügen über keine Bodenmarkierung, sind nachts unzureichend beleuchtet und birgen somit für Velofahrende ein hohes Unfallrisiko.

SN_640238: Pfosten und Pfostenreihen dürfen nur einsetzt werden, wenn es sonst auf den Fussverkehrsflächen zu starken Beeinträchtigungen kommt und die Sicherheit anders nicht gewährleistet werden kann (als letztes Mittel).
Sie dürfen den Bewegungsspielraum des Fuss- und Veloverkehrs nicht einschränken. Mittels Markierungslinien oder Trenninseln ist der Veloverkehr um das Hindernis herum zu leiten!
Schikanen aller Art dürfen nur an gut sichtbaren Stellen aufgestellt werden, müssen nachts beleuchtet und retro-reflektierend sein.
Statt starre Metalpfosten könnten auch Kunststoffposten eingesetzt werden, die sich nach einer Anfahrt selbstständig in ihre ursprüngliche Form und Position zurückbewegen.

Erstellt am: 5.5.2023

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