Unklare Signalisation gemeinsamer Velo- Fussweg
Die Signalisation auf der Vulkanstrasse ist widersprüchlich. Von Schlieren her ist die Vulkanstrasse ein gemeinsamer Rad- und Fussweg (Bild 1). Eine Seiteneinfahrt ist dann noch mit einem Fahrverbot signalisiert (Bild 2). Von Zürich her (Bild 3) ist es kein gemeinsamer Rad- und Fussweg. Die 30er Zone wird weitergeführt und Parkverbot ist aufgehoben, es besteht jedoch ein Fahrverbot für Motorfahrzeuge.
Frage: Darf bei Bild 3 parkiert werden und ist das kein gemeinsamer Rad- Fussweg?
Eine sofort umsetzbare Lösung wäre die in Bild 4 vorgeschlagene Situation. Am Ende der breiten Strecke bräuchte es dann noch ein Schild gemeinsamer Rad- Fussverkehr. So wäre es vermutlich gesetzeskonform, den Autofahrenden würde die Situation klar sagen, dass sie hier nichts verloren haben, die Stadt würde den Velofahrenden mit wenig Kosten viel Freude machen und zeigen, dass dort bald eine Velovorzugsroute gebaut wird. Vielen Dank für eine klärende Antwort!
Erstellt am: 31.8.2024
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