Velofahrverbot zwischen Mättelipark und Roggenbode
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joma , 3.12.2024
Dieser Spot wurde in der Zwischenzeit verbessert.
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Es fehlt ein Foto der Verbesserung!
Neu gibt es ein allgemeines Velofahrverbot zwischen Mättelipark und Roggenbode.
Erstellt am: 3.12.2024
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Verbot?!
Organisationen
Die hier aufgelisteten Organisationen nutzen bikeable offiziell und erhalten E-Mailmeldungen zu Spots im Gebiet.
Stadt Baden
19.12.2024
Vielen Dank für die Hinweise. Das Velofahrverbot wurde mittlerweile abgedeckt. Wir haben erkannt, dass die Signalisation nicht ideal ist und oft falsch verstanden wurde.
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tiez
6.12.2024
Das ist Veloförderung, danke Stadt Baden! Das es auch anders geht zeigen Städte wie Oulo in Finnland.
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Stadt Baden
5.12.2024
Bei Schneefall können nicht alle Velowege geräumt werden. Manche Wege sind zu eng, zu steil oder der Einsatz von Salz ist aus Umweltgründen verboten. Diese Wege sollten bei Schnee und Eisglätte nicht mit dem Velo befahren werden.
Eine Übersicht der Velowege aus allen Quartieren ins Zentrum Baden, die schwarz geräumt werden und eine sichere Fahrt mit dem Velo erlauben, ist hier zu finden: www.baden.ch/winterdienst
Eine Übersicht der Velowege aus allen Quartieren ins Zentrum Baden, die schwarz geräumt werden und eine sichere Fahrt mit dem Velo erlauben, ist hier zu finden: www.baden.ch/winterdienst
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pescatore
5.12.2024
Das ist hier nachvollziehbar. Jedoch gibt es einen kleinen Unterschied zwischen "sollten nicht" und explizit verboten
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Pro Velo Aargau
9.12.2024
Liebe Stadt Baden, ein Verbot ist hier sicherlich nicht der richtige Lösungsansatz.
Ich fordere Sie auf, sich wenigstens an die Signalisationsverordnung zu halten und solange die Fahrbahn nicht vereist ist, die Signale abzudecken oder zu entfernen. Herzlichen Dank.
Einen ausführlichen Kommentar, wie die Zusatztafel «Vereiste Fahrbahn» (5.13) gemäss Signalisationsverordnung SSV verwendet werden darf sowie Hinweise zu den Pflichten bezüglich Winterdienst auf öffentlichen Strassen finden Sie hier beim Spot https://www.bikeable.ch/spots/11415 in den Kommentaren.
Ich fordere Sie auf, sich wenigstens an die Signalisationsverordnung zu halten und solange die Fahrbahn nicht vereist ist, die Signale abzudecken oder zu entfernen. Herzlichen Dank.
Einen ausführlichen Kommentar, wie die Zusatztafel «Vereiste Fahrbahn» (5.13) gemäss Signalisationsverordnung SSV verwendet werden darf sowie Hinweise zu den Pflichten bezüglich Winterdienst auf öffentlichen Strassen finden Sie hier beim Spot https://www.bikeable.ch/spots/11415 in den Kommentaren.
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pescatore
4.12.2024
Wie viele von den Schildern gibt's jetzt eigentlich in und um Baden?
Wahrscheinlich ist das aber eh nur noch an 1-2 Tagen relevant, weil's gar nicht mehr Schnee gibt
Die Idee der Schilder ist trotzdem fragwürdig
Wahrscheinlich ist das aber eh nur noch an 1-2 Tagen relevant, weil's gar nicht mehr Schnee gibt
Die Idee der Schilder ist trotzdem fragwürdig
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olgaundfritz
5.12.2024
Ich bin gleicher Meinung, ausser die Stadt Baden Verfügt über alle Wege die nicht vom Schnee geräumt werden ein komplettes Fahrverbot auch für Autolis.
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