Mit Warnblinker ist die Welt in Ordnung

Indirekte Linksabbiegespur zugestellt. Fahrzeug unbesetzt. Die Anmeldung an der Ampel wegen Dauerbelegung nicht möglich. Das Linksabbiegen ist damit legal überhaupt nicht mehr zu bewerkstelligen. Nur noch zurückschieben. Das sollte nicht sein.
Auch nicht das erste Mal an der Stelle. Wie an vielen anderen Stellen hilft hier nur eine physische Barriere.

Erstellt am: 26.1.2025

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Ach ja, der gute alte Vorsatzblinker.

Gibt erstens die doppelte Busse, weil Warnblinken nur im Notfall erlaubt ist (Panne auf der Autobahn etc). Und zweitens, hätte man dem Blinker weggelassen, hätte man behaupten können, dass man es nicht besser gewusst habe.
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Wenn denn die Stadtpolizei solche Vergehen jemals büssen würde...
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Nicht nur der Veloverkehr wird behindert, sondern auch die Fussgänger auf dem Trottoir. Mit Kinderwagen oder Rollstuhl wird es sehr eng.
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Alles kein Problem, der Verkehr wird ja nicht behindert. /ironie

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