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S-Pedelecs unerwünscht auf der Veloland Route Nr. 1: Rhône-Route

Das ist noch ein Überbleibsel aus einer Zeit in der es noch keine "provisorische" Umfahrungsstrasse von Visp gab. Damals fuhr der MIV durch das Dorf Lalden, diese Strasse war einer der Schleichwege. Dieses Schild ist eine Folge davon.

Das Problem:
Auf der kantonalen Veloroute Nr. 1, der Rhône-Route, dürfen ab dem 1. Juli 2025 keine schnellen e-Bikes (S-Pedelecs, 45 km/h) fahren. Auch nicht mit ausgeschaltetem Motor. Damit hat das ASTRA einer äusserst effizienten Alternative zum MIV ein weiteres Hindernis in den Weg gelegt (siehe Medienmitteilung vom 13.12.2024, https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-103530.html).

Die Lösung:
Hier an dieser Stelle wäre es ein Leichtes das Schild 2.14 (Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder) durch das Schild 2.13 (Verbot für Motorwagen und Motorräder) zu ersetzen. Oder mittels weissem Schild „S-Pedelec frei“ die Strasse frei zu geben.

Distanz: 203 Meter

Noch (Februar 2025) ist es Zeit ein Zeichen für den Langsamverkehr und zur Verkehrswende zu setzen. Liebe Verantwortliche, nur Mut, es werden alle davon profitieren. Auch die Autofahrenden.

Erstellt am: 16.2.2025

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