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S-Pedelecs unerwünscht auf der Veloland Route Nr. 1: Rhône-Route

Das ist ein Überbleibsel aus einer Zeit in der es noch keine Umfahrungsstrasse von Brig-Glis gab. Aber noch heute nutzen Autofahrende diesen Schleichweg, sollte es sich am Bildacherkreisel wieder einmal stauen. Dieses Schild ist eine Folge davon.

 Vor 20 Jahren gab es eine Barriere die den mehrspurigen MIV aufhielt hier durchzufahren.

Das Problem:

Auf der kantonalen Veloroute Nr. 1, der Rhône-Route, dürfen ab dem 1. Juli 2025 keine schnellen e-Bikes (S-Pedelecs, 45 km/h) fahren. Auch nicht mit ausgeschaltetem Motor. Damit hat das ASTRA einer äusserst effizienten Alternative zum MIV ein weiteres Hindernis in den Weg gelegt (siehe Medienmitteilung vom 13.12.2024, https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-103530.html). 



Diese Strasse ist ab Juli eine Falle für alle S-Pedelec-Fahrende. Denn an deren Ende wird die Dorfpolizei lauern. Es wird dann schwer zu behaupten, dass man das S-Pedelec 1.4 Kilometer geschoben hat.

Die Lösung:

Hier an dieser Stelle wäre es ein Leichtes das Schild 2.14 (Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder) durch das Schild 2.13 (Verbot für Motorwagen und Motorräder) zu ersetzen. Oder mittels weissem Schild „S-Pedelec frei“ die Strasse frei zu geben.

 Die Strecke ist bei Spaziergängern beliebt. Hier wäre es ratsam ein 2.63.1 (Gemeinsamer Fuss- und Radweg) anzubringen. So wissen Autofahrende, die hier spazieren, dass Fahrradfahrende fahren dürfen.

Distanz: 1.4 Kilometer



Noch (Februar 2025) ist es Zeit ein Zeichen für den Langsamverkehr und zur Verkehrswende zu setzen. Liebe Verantwortliche, nur Mut, es werden alle davon profitieren. Auch die Autofahrenden. Denn die Ausweichroute führt auf die ohnehin schon volle Kantonsstrasse.

Erstellt am: 16.2.2025

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neosud

20.3.2025

Alors s'il y a des juristes qui voient ce spot, je serais curieux de connaître vraiment la modification qu'a apporté à la loi la décision de l'OFROU https://www.admin.ch/gov/fr/accueil/documentation/communiques.msg-id-103530.html
Si je comprends bien, à partir du 01.07.2025, le symbole "Cycle" 5.31 comprendra comprendra tous les vélos y compris électriques rapides (45 km/h). D'autre part, le symbole "Cyclomoteur" 5.30 comprendra toujours les VAE 45 km/h et s'étendra à la nouvelle catégorie "VAE lourds".
Donc, dans le cas d'un signal 2.14, le VAE 45 km/h est interdit, donc par exemple il n'est pas autorisé sur la majorité des berges du Rhône (ce qui est déjà le cas maintenant).
Cela veut aussi dire que dans le cas des trottoirs autorisés aux vélos (signal 2.61 avec plaque complémentaire et symbole 5.31), les VAE 45 km/h seront autorisés sur les trottoirs.
Donc un nouveau problème de sécurité pour les piétons...
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joakim faiss - bikinvalais.ch

17.2.2025

Le même problème se pose aussi sur pratiquement toute la berge du Rhône (route nationale n°1) dans le Valais romand. Les motorisés avec autorisation peuvent pourtant y circuler à 80 km/h (véridique), car il s'agit d'une route cantonale hors localité.
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velo_parkt_mit_gleisanschluss

16.2.2025

Aus Interesse gelesen. Ohne die Alternativroute für schnelle E-Bikes zu kennen, schnelle E-Bikes sind manchmal auf Gemischtflächen zu verwünschen.

Zur Radwegbenutzungspflicht für schnelle E-Bikes: "Die verantwortlichen Behörden können schnelle und schwere Motorfahrräder künftig, je nach lokalen Verhältnissen, von der Pflicht ausnehmen, Radwege zu benützen."

Fragt sich, ob das zuständige Amt solches tatsächlich signalisiert und wie das aussieht.
Bearbeitet: 16.02.2025, 15:44:15
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