Nachmarkierung notwendig
foeschti , 23.6.2025
Hier wäre dringend eine Nachmarkierung notwendig. Und im Zuge dessen sollte der Radweg gleich rot eingefärbt werden, damit die Autos aus der Eidmattstr merken, dass hier tatsächlich ein Radweg durchgeht. Sie fahren nämlich oft bis an den Randstein, um dann eine Lücke im Verkehr abzuwarten Ich wurde auch schon mehrfach fast abgeschossen.
Erstellt am: 23.6.2025
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Stadt Zürich
23.6.2025
Das Vorfahren bis zum Randstein ist übrigens korrekt. Der Randstein zur Strasse hin ersetzt bei Trottoirüberfahrten die Haifischzähne respektive die Haltelinie. Natürlich sollte das mit der nötigen Vorsicht geschehen.
lezurex
26.6.2025
Mmn ist die Haltelinie VOR dem Trottoir, schliesslich hat der Verkehr auf dem Trottoir Vorrang. Wo ist das überhaupt so genau geregelt?
Stadt Zürich
26.6.2025
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1962/1364_1409_1420/de#art_41
Nach dem Trottoir braucht es keinen Vortrittsentzug, weil dieser Vortrittsentzug hier geregelt ist: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1962/1364_1409_1420/de#art_15
Sonst müsste bei jeder Garagenausfahrt etc. ein Vortrittsentzug verfügt, signalisiert und markiert werden.
lezurex
26.6.2025
Ich verstehe euren ersten Kommentar daher wie folgt: Wenn kein Veloverkehr kommt, darf vorgefahren und dort gewartet werden. Wenn während der Wartezeit wieder Veloverkehr kommt, haben die halt Pech gehabt und das Auto blockiert dann den Veloweg, erzwingt sich damit den Vortritt.
Meine Auslegung wäre aber, wie ich oben geschrieben habe: Das Auto hat vor dem Trottoir zu warten, bis alle Richtungen frei sind, Trottoir/Veloweg und Strasse, so wie man es bei einer normalen Kreuzung auch macht. Damit kommt es gar nicht erst zur Blockade. Ausnahme ist natürlich bei schlechter Sicht, wo man sich dann vorsichtig vortasten soll.
Stadt Zürich
26.6.2025
Wollten wir im vorigen Post nicht erwähnen, weil wir da grad auch unsicher waren, was da die Rechtslage ist. Aber wir klären das ab, falls erwünscht.
(Vielleicht wollen wir das ja aber lieber gar nicht so genau wissen ...)
Dann noch eine praktische Überlegung: Mir persönlich ist es beinahe lieber, wenn ich wegen eines wartenden Autos auf dem Trottoir warten muss. Als von einem Autolenker, der zwei (oder mehr) MIV-Spuren, ein Tramtrassee und ein Trottoir im Blick haben muss, schliesslich doch übersehen werde.
lezurex
26.6.2025
Art. 1 Abs. 8 VRV definiert den Begriff "Verzweigung" zwar, aber die hilft mir auch nicht sonderlich weiter, es kann ja auch eine normale Quartierstrasse auf den Veloweg treffen: "Verzweigungen sind Kreuzungen, Gabelungen oder Einmündungen von Fahrbahnen. Das Zusammentreffen von Rad- oder Feldwegen, von Garage‑, Parkplatz‑, Fabrik- oder Hofausfahrten usw. mit der Fahrbahn gilt nicht als Verzweigung."
Art. 40 Abs. 4 VRV: "Ausserhalb von Verzweigungen, z.B. bei Einfahrten zu Liegenschaften, müssen Führer anderer Fahrzeuge beim Überqueren von Radwegen oder Radstreifen den Radfahrern den Vortritt lassen."
Art. 40 Abs. 5 VRV: "Verläuft ein Radweg in einem Abstand von nicht mehr als 2 m entlang einer Fahrbahn für den Motorfahrzeugverkehr, gelten bei Verzweigungen für die Radfahrer die gleichen Vortrittsregeln wie für die Fahrzeugführer der anliegenden Fahrbahn. (...)"