Fahrverbot für schnelle E-Bikes, aber nur in eine Richtung
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Ich pendle mehrmals pro Woche mit einem schnellen E-Bike über den Seedamm und zurück. Vom Seedamm her kommend kann auf dem Abschnitt zwischen Seedamm und OST (Teil der interkantonalen Velorouten 9 und 99) problemlos mit dem 45er E-Bike gefahren werden, es gibt keine Signalisierung die dies verbietet. (Dass dabei auf dem geteilten Fussgänger-/Radweg langsam und rücksichtsvoll gefahren wird, ist natürlich selbstverständlich.)
Von der OST her kommend gibt es auf demselben Weg jedoch ein Mofa-Verbotsschild, welches bedeutet, dass man bisher nur mit ausgeschaltetem Motor fahren durfte, und ab 1. Juli 2025 aufgrund der angepassten Gesetze ein komplettes Fahrverbot gilt. Bis wo das Verbot gilt, ist mir nicht ganz klar, weil bei der nächsten Abzweigung links ein komplettes Fahrverbot steht, und rechts gar kein Schild. Ist das Verbot hier aufgehoben, oder gilt es bis zum Seedamm?
Zusammengefasst bedeutet das, dass für schnelle E-Bikes in eine Richtung ab dem 1. Juli 2025 ein vollständiges Fahrverbot herrscht, und in die andere Richtung mit 45 km/h legal gefahren werden darf. Das macht so überhaupt keinen Sinn.
Ich möchte bitten, diese Signalisierung zu überdenken. Es bietet sich an, hier das ab dem 1. Juli erlaubte Zusatz-Schild "E-Bike gestattet" zu montieren. Wenn Sicherheitsbedenken bestehen, gerne auch in Kombination mit einer Geschwindigkeitslimite. (Die Massnahme gegen zu schnell fahrende E-Bikes sollten Geschwindigkeitslimiten und keine Verbote sein.)
Erstellt am: 25.6.2025
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