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Werden Mofafahrverbotstafeln angepasst ab 1. Juli für S-Pedelecs?

Ab 1. Juli darf ja nicht mehr mit dem S-Pedelec auf Abschnitten gefahren werden, wo ein Mofa-Fahrverbot ausgeschildert ist. Ich kann mir nicht vorstellen (resp. ich hoffe es nicht), dass die Veloinfrastruktur nicht auch durch schnelle E-Bikes genutzt werden soll. Werden bei solchen Tafeln durch die Stadt ein Zusatz "E-Bike gestattet" montiert?

Erstellt am: 27.6.2025

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SignalisationVerbot?!

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haku

30.6.2025

Wenn ich es richtig verstanden habe
- Rennvelo das 30 km/h fährt darf da legal fahren
- E-bike bis 25km/h das 25 km/h fährt darf da fahren
-S-Pedelec (E-Bike bis 45km/h) welches 10km/h fährt mit ausgeschaltetem Motor darf da nicht fahren ??

Logik ?
Wenn ich das so richtig verstanden habe hat das wenig mit Verkehrssicherheit zu tun als viel eher mit Diskriminierung seitens der Bürgerlichen.
Eine echte Sicherheit wäre bei Mischzonen der Hinweis Fußgänger haben Vortritt und ein Höchstgeschwindigkeit für Velofahrer egal welcher Art.

Bearbeitet: 30.06.2025, 16:43:43
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brummbaer

30.6.2025

Die meisten haben halt den Motor eingeschaltet gelassen. Ich teilweise auch. Was ja perse kein Problem ist, sondern eher das einge meinen auf solchen Strassen mit Vollspeed durchzupreschen. Ich hatte nie auch nur ein Problem auf solchen Strecken, sei es mit Fussgängern oder anderen Velofahrern. Warum nicht, ich habe mich angepasst und halt entsprechend langsam gemacht. Wenn ich vollspeed fahren wollte, habe ich solche Strecken gemieden.
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Stadt Zürich

Verifiziert

30.6.2025

Es darf schon heute mit dem S-Pedelec nicht auf Strassen gefahren werden, auf denen ein Mofaverbot signalisiert ist. Respektive nur mit ausgeschaltetem Motor.
In diesem Sinne ändert sich also am 1. Juli erst einmal nicht wirklich viel für schnelle E-Bikes.
Grundsätzlich sind wir bei der DAV schon der Ansicht, dass diese Wege auch mit dem S-Pedelec befahrbar sein sollen. Wann und wie genau umgerüstet / nachsignalisiert werden soll, ist jedoch noch unklar.
Bearbeitet: 30.06.2025, 09:18:26
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lezurex

30.6.2025

Doch, das ändert sehr viel. Ich habe diese Möglichkeit oft genutzt. Auch mit dem S-Pedelec bin ich oftmals lieber auf Nebenstrassen als auf Hauptverkehrsachsen unterwegs. Doch insbesondere im ländlichen Gebiet sind diese Nebensträsschen/-wege oft mit einem Mofaverbot belegt (oder kurze Teilstücke). Ab morgen werde ich auf die Hauptverkehrsachsen gezwungen.

Mit ausgeschaltetem Motor ist es zwar relativ anstrengend, aber es lässt sich definitiv noch gut fahren, vorausgesetzt es ist nicht zu steil. Aber irgendwie kommt man sich dann schon etwas blöd vor, wenn man von allen anderen überholt wird. In dem Sinne begrüsse ich es schon, dass die Regeln vereinheitlicht werden (z.Bsp. weiss man auch nicht, wann das Fahrverbot aufhört und man wieder anschalten darf), aber ich hätte es lieber gehabt, wenn lärmige, stinkende Mofas und leise E-Bikes diesbezüglich endlich als zwei separate Dinge angesehen würden. Da hätte man sich viele neu anzufertigende Schilder sparen können.

Andere Frage: Gibt es schon Velowege in der Stadt, wo ihr erwägt, Mofas von der Benutzungspflicht zu befreien oder gar zu verbieten?
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brummbaer

30.6.2025

Das Pendeln mit dem S-Pedelec wird so halt einfach unatrakktiver. Ich habe mir ein S-Pedelec in erster Linie zum Pendeln gekauft ,aber ich benütze es auch für Touren. Nun müsste ich für Velotouren auf den meisten Schweizmobil Routen zu fahren ein zweites E-Bike kaufen. (Ich kann aus gesundheitlichen Gründen nur noch mit E-Unterstützung fahren) "Han ich de Geldschiiser oder was.
Warum hat man nicht einfach gesagt S-Pedlec frei vmax 25 km/h. Es wäre so einfach.
P.S Fahre ich mal nur zwischen 20 und 25 km/h, werde ich gerne von Rennvelos oder Gravelvelos überholt, für die bin ich dann ein Verkehrshindernis. Oder dann von getunten 25er E-Bikes.
Bearbeitet: 30.06.2025, 11:14:05
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tsüri_style

27.6.2025

die grosse Herausforderung dürfte doch sein, dass wenn es für S-Pedelecs freigegeben werden soll, müsste wieder eine Geschwindigkeitsbegrenzung signalisiert werden..?!
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lezurex

27.6.2025

Nicht wirklich, es gilt einfach das normale Limit von 50 innerorts. Da man aber so oder so auf Sicht und den Umständen entsprechend fahren muss, werden die 45 selten erreicht. Ich bin auf gemischten Flächen innerorts i. d. R. nicht schneller als mit 30 unterwegs. (Gilt natürlich nicht für die Rowdys)
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brummbaer

28.6.2025

Genau so ist es lezurex. Ich fahre auf solchen Strassen auch nicht schneller als 30 km/h. Eher 25. Bisher hatte ich keine Konflikte oder Disskusionen. Gegenseitige Rücksichtnahme ist das Zauberwort. Leider hat es auch hier Egos die glauben, wenn das Gefährt so schnell fahren kann dann fahre ich das auch.
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haku

27.6.2025

Ich habe etwas Mühe mit der neue Regelung denn sie ist ganz klar eine Benachteiligung für E-Bike.
Da es bisher auch Problemlos ging verstehe ich die Diskriminierung der E-Bike nicht.
Das kann ja nicht im Sinne der Veloförderung sein !

Wenn ich rücksichtvoll und langsam fahre sollte es egal sein mit was für eine Art Velo ich unterwegs bin.
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Stadt Zürich

Verifiziert

30.6.2025

Wie oben geschrieben: Mit schnellen E-Bikes durfte man bisher schon nicht fahren, wenn ein Mofaverbot signalisiert ist (nur mit ausgeschaltetem Motor). Heute gibt es zusätzlich die Möglichkeit, sie einzuschliessen (respektive auf anderen Wegen/Strassen auszuschliessen).

Ob all das dann wirklich verständlich ist, ist eine andere Frage.
Bearbeitet: 30.06.2025, 10:33:38
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hajdeni

27.6.2025

In einer Meldung auf zueriwieneu (https://www.zueriwieneu.ch/report/70552) schreibt die Stadt folgendes dazu:
"Vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihren engagierten Hinweis zur neuen Regelung für schnelle E-Bikes.
Die vom Bundesrat beschlossenen Anpassungen der Signalisation, die ab dem 1. Juli 2025 gelten, bringen auch aus unserer Sicht in einzelnen Fällen unerwünschte Einschränkungen für Nutzer*innen von schnellen E-Bikes mit sich. Die betroffenen Strecken wurden bislang problemlos und sicher befahren – nun würden sie formal durch das Symbol «Motorfahrrad» für S-Pedelecs gesperrt.

Wir sind uns der Thematik bewusst und überprüfen derzeit die betroffenen Streckenabschnitte in der Stadt Zürich. Ziel ist es, zeitnah geeignete Anpassungen vorzunehmen und eine praxistaugliche sowie rechtssichere Umsetzung sicherzustellen. Dabei streben wir eine einheitliche und umsetzbare Regelung an – etwa durch angepasste Signalisationen (z. B. Umstellung von Dreiteilern auf Zweiteiler oder Dreiteiler mit dem Zusatz «E-Bike gestattet»), die dem realen Verkehrsverhalten und den Sicherheitsbedürfnissen besser entsprechen."


In einer früheren, nun nicht mehr verfügbaren Antwort, sprachen sie von mehreren hundert Stellen/Signalen die angepasst werden müssen. Dürfte wohl ein Weilchen dauern.
Bearbeitet: 27.06.2025, 12:56:36
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lezurex

27.6.2025

Ich denke mal, es wird keine Nacht und Nebel-Aktion geben, aber ich hoffe doch, die Stadt Zürich ist sich dessen bewusst. Nicht so, wie andere Gemeinden die ich bisher so angeschrieben habe...
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haku

28.6.2025

Besten Dank.
Ich hoffe doch sehr, dass falls da durch die Polizei kontrolliert werden sollte das mit Augenmaß geschieht und man genau so tolerant ist wie man LKW im Parkverbot auf dem Velostreifen gewähren lässt....
https://www.bikeable.ch/spots/13006
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