Reicht das wenigstens rechtlich?

Frage an die Verkehrsexperten im Forum:

Wenn solch ein 'kein Vortritt' schon (komplett unscheinbar) nicht gesehen/beachtet wird: Ist sowas schon fertig und beim Fall des Unfalls überhaupt schon ein ausgewachsener, vollwertiger 'kein Vortritt'? Oder fehlt da nicht seit Jahren etwas?

Ich frage, weil da doch recht oft irgend ein Gefährt (motorisiert/nicht motorisiert) auf den da vorbeiführenden Furttaler Veloweg rausschiesst und keine Anstalten von Bremsversuchen macht...

Auf dem Foto, links hinter dem scharf auf der Grenze abgestellten schwarzen Auto kommt der Radler mit viel Schuss von der A1-Überführung!

Erstellt am: 14.10.2025

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