Schrödingers Veloweg

Ach wenn man doch nur Personal bei den Behörden hätte, die sich mit der Signalisationsverordnung auskennen. Die Baustelle Reichhold-Areal führt ja zu einigen interessanten Situationen für Velos und Fussgänger.

Signal 2.61 (Fussweg) links im Bild verbietet anderen Strassenbenützern ausser Fussgängern die Benutzung. Der kleine Pfeil (Richtungstafel 5.07) ist laut Art. 64 Absatz 4a. übrigens bei dem Signal Fussweg zu verwenden, wenn der Weg auf der anderen Strassenseite zu benützen ist. Ist also völlig sinnlos ihn hier nach rechts weisend einzusetzen, wenn das Signal schon rechts steht und es überhaupt nur auf dieser Seite einen Fussweg gibt.

Das kurz davor rechts stehende Signal 2.61.3 (Gemeinsamer Rad- und Fussweg) verpflichtet Velofahrende also für diese 2 Meter auf den Schotter-"Veloweg"? Oder ist das ab dem 2. Signal eine Art Schrödingers Veloweg, der sich zeitgleich im Zustand einer Benutzungspflicht und eines Benutzungsverbots für Velos befindet?

Um die Verwirrung noch zu vervollständigen hat man sich entschieden das gelbe Fahrradsymbol auf die Fahrbahn zu malen.
Das gelbe Fahrradsymbol ist nach Art. 74a ausserhalb von Radwegen und Radstreifen wie in diesem Fall nur in 7 Situationen zulässig, (Aufstellfläche an Ampeln, Busstreifen, Parkfläche etc) die hier alle nicht zutreffen.

Erstellt am: 25.10.2025

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