RABR - Frage

Sind / Wären hier die Voraussetzungen erfüllt für ein RABR?

Vielen Dank für die Antwort.

Erstellt am: 29.5.2021

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Hallo Erdbeertorte. Nein, hier ist leider vorderhand kein RABR geplant. Der Grund, weshalb es nicht möglich ist: Es gibt zwar eine separate Rechtsabbiegespur, aber die ist zu schmal und erfüllt die Kriterien nicht. Beim anderen Beispiel (aus der Wehntaler- in die Birchstrasse) ist die Abbiegespur genügend breit.
Und bezüglich Wehntalerstrasse: Mit dem Bau der Tramlinie wird die Situation für Velofahrende deutlich besser. Aber es wird in erster Linie eine ÖV- und MIV-Achse bleiben.
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Besser ist gut. Bezüglich MIV würde ich aber eigentlich erwarten, dass dieser primär über die Autobahn abgewickelt wird. Die kleinteilige vernetzung vom MIV ist nicht mehr zeitgemäss und ist aufgrund mangelnder effizients, sicherheit, Platz und zuviel lärm wenig Zukunftsträchtig.
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Vielen Dank für die Ausführungen
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@Life Behind Bars: Denjenigen MitarbeiterInnen der Stadt, die den Bikeable-Kanal bedienen, musst du das nicht sagen. Da sind wir uns völlig einig.
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Grad gestern da durch und hab mir auch gedacht hier wär ein RABR gut... mit etwas Rücksicht auf die Fussgänger, hab ich dann aich den RABR gemacht. Es hat super funktioniert. allerdings wird einem dann auch bewusst: die Velospur für rechtabbiegende Velos existiert nicht. Ausserdem ist die wehntalerstrasse dooferweise nicht im fokus der veloroutenplanung... man möchte alternativen ausbauen und den querschnitt der wehntalerstr. Weiterhin für MIV und neu dann auch fürs Tram verplanen. Was ich als ziemlichen fehler sehe, denn meiner ansicht nach existiert zwischen dem knoten Glaubtenstrasse und Scheuchzerstrasse keine valable alternative um ins Zentrum von Zürich zu kommen. Dahet mein Aufruf: behaltet die wehntalerstrasse im Auge! Ist die Planauflage zum bau der Tramlinie schon durch?
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Bisher ging ich davon aus, dass hier kein RABR möglich ist aufgrund des fehlenden Velostreifens. Ich war dann positiv überrascht, dass es hier möglich ist und umgesetzt wird.
https://bikeable.ch/entries/ss3LCjYKcagcWpDFi
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https://www.stadt-zuerich.ch/vbz/de/index/die_vbz/die_unternehmensentwicklung/zuerilinie_2030/tram-affoltern.html
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Was ist ein RABR?
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Neues Recht ab dem 1. Januar 2021
Zusatztafel "Rechtsabbiegen bei Rot erlaubt"
Der Bundesrat hat im Mai 2020 mehrere neue Bestimmungen erlassen, die anfangs 2021 in Kraft treten. Die aus Sicht des Veloverkehrs wichtigsten sind:
Rechtsabbiegen bei Rot bei Zusatztafel erlaubt
Aufgrund der guten Erfahrungen eines dreijährigen Versuches in Basel hat der Bundesrat im Mai 2020 beschlossen, das Rechtsabbiegen bei Rot einzuführen. Hierzu wurde eine neue Verkehrstafel in die Signalisationsverordnung eingeführt, die es Velofahrenden erlaubt, bei Rotlicht nach rechts abzubiegen. Das Rotlicht erhält in diesem Fall die Bedeutung von "Kein Vortritt". Die Regel gilt nur dort, wo die Tafel angebracht ist.

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