Schild gut, Markierung schlecht

Das Schild "Rechtsabbiegegebot ausser Velo" ist gut, aber eine Markierung auf der Strasse neben dem grossen weissen Pfeil, dass die Velos hier auch geradeaus fahren dürfen, sollte angebracht werden.

Erstellt am: 16.12.2021

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Auf der Fahrbahn dürfen wir keine Velomarkierungen anbringen, sofern der Platz nicht explizit für den Veloverkehr reserviert ist. Aber wir werden die Velofurt besser markieren.
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Das ist eine komische Antwort. Ich sehe doch überall Markierungen für Velos auf Fahrbahnen.
Und wenn auf Fahrbahnen tatsächlich keine Velomarkierungen angebracht werden dürfen, dann ist das noch komischer. Velos sollen/müssen auf der Fahrbahn fahren, aber Markierungen auf der Fahrbahn sollen nur für Autos angebracht werden dürfen....????
Ich hätte schon gerne etwas klarere Antworten. Sorry Stadt Zürich für den kleinen Mehraufwand, der uns Engagierten geschuldet ist.
Und noch etwas: Man könnte ja hier einen Teil der Fläche, z.B. links auf der Fahrbahn, einen Bereich reservieren, explizit für Velos, also einen Velostreifen links markieren (so wie bei der Kanzleistrasse, die stadtauswärts die Seebahnstrasse kreuzt).
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Nein, an der Antwort ist nichts komisch. Piktogramme dürfen nur auf für Velos reservierten Flächen markiert werden. Ausnahmen sind Einbahnstrassen, wo Velofahrende im Gegenverkehr fahren dürfen sowie neu die "Velostrassen".
Zum Radstreifen links: Dieser Abschnitt der Sihlfeldstrasse darf in beide Richtungen befahren werden. Einen Radstreifen zu markieren, der vom Gegenverkehr befahren werden MUSS, ist noch viel weniger erlaubt (völlig zu recht) als einige Piktogramme und Pfeile zu markieren.
Und sowieso: So ein wirklich richtig grosses Problem sehen wir hier nicht, aber das ist zugegebenermassen immer auch subjektiv.
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@Stadt Zürich:

Ich glaube Lukasg meint folgendes:
Aus der Perspektive dieses Fotos links 3 m markierte Fahrbahn in Gegenrichtung (Einfahrt in die Bullingerstrasse), dann 1.5 m markierter Velostreifen geradeaus, dann 3 m markierte Rechtsabbiegespur.
Hier sieht man es auf dem zweiten Bild ganz rechts noch knapp: https://bikeable.ch/entries/7hqNf7SJrPCPDdhsj
Falls dafür der Platz fehlt, müssen halt 1-2 Auto-P geopfert werden.

Und das mit dem "keine Velomarkierungen wenn nicht explizit für den Veloverkehr reserviert" stimmt ja mal gar nicht. Velostreifen mit unterbrochener Linie zum Beispiel dürfen sehr wohl vom MIV auch längs befahren werden, solange dadurch keine Velos behindert werden.
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Ausserdem ist dies eine VVR, und auf diesen dürfen sehr wohl Velopiktos ohne Velostreifen markiert werden (Signalisationsverordnung Art. 74a, Ziffer 7 G, https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1979/1961_1961_1961/de#art_74_a)
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Ausserdem dürfen Velopiktogramme auf Rechtsabbiegespuren markiert werden, wenn die Velos geradeaus fahren dürfen, was hier ebenfalls der Fall ist. Es ist also doppelt erlaubt.

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