Velostreifen endet im nichts
Der neue Velostreifen bei der Thiersteinerallee ist zwar super, endet vor der Haltestelle Heiliggeist aber leider im nichts. Velofahrens müssen dort warten bis wieder in den Verkehr eingefädelt werden kann. Für Autofahrende kaum ersichtlich.
Erstellt am: 22.1.2022
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Merci Anina
Kannst du noch mehr Fotos schicken bitte, am besten per Mail an [email protected], danke.
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Optimalerweise wären Velofahrende in solchen Situationen vortrittsberechtigt und die Markierung würde das entsprechend anzeigen. Z.B. weisse Dreiecke auf der Fahrbahn an der Stelle wo der Velostreifen aufhört.
@Anina: Haben sie einen Lösungsvorschlag? Wenn ja, dann bitte einen, der der SN entspricht.
Ich bin keine Verkehrsplanerin und eine perfekte Lösung hätte ich direkt der Verwaltung eingegeben. Aber ev. Könnte der Streifen breiter gemacht werden und bis zur Haltestelle weiter gezogen werden.
Der Radstreifen dort ist bereits breit genug mit 1.80m. Bei einer Fahrbahnverengung welcher breitenmässig keinen Radstreifen mehr zulässt, muss der Radstreifen 20m vor dem Beginn der baulichen Verengung enden.
Hier werden Probleme eingereicht, nicht Gratisarbeit verrichtet. Such doch selber einen Lösungsvorschlag wenn du die Normen so gut kennst.
@BernCommuter: Das Problem hier ist, dass nach Lösungen gesucht wird für Probleme, welche nicht vorhanden sind, wenn man sich als Velofahrer korrekt verhält. Die Platzverhältnisse dort sind einfach nicht gegeben um den Velofahrer auf dem Trottoir hintendurch zu führen. Im Gegensatz zu ihnen machte Anina 2 Lösungsvorschläge was ich sehr begrüsse. Evtl. kommt ja auch mal ein guter Vorschlag von Ihnen für diesen Spot😏
@pamue: es hat schon genug Platz, wenn man auch die privaten Areale einbeziehen würde. Vor dem Coop Gebäude hätte es genügend Platz für die Fussgänger. Dann könnten die Velofahrer hinter den Bäumen und der Haltestelle durchfahren. Natürlich müsste man sich mit den privaten Landeigentümern absprechen, aber da dort bereits jetzt ein Durchgang ist, um zu den Läden zu kommen, könnte man ja mal fragen. Die Geschäfte hätten wohl nichts dagegen. An anderen Orten wird dies auch gemacht und das Trottoir führt über privaten Grund. Siehe ergänzte Bilder
@veloglück: Also nehmen wir mal das unwahrscheinliche an und Coop stimmt der Landabtretung zu. Wie sieht der weitere Verlauf aus und vor allem der Anschluss an die Kreuzung, damit der Velofahrer z.B. weiterhin nach links in die Güterstrasse abbiegen können. Auch würde der Wartebereich für Fussgänger bei den beiden Fussgängerstreifen überfahren werden. Da der Velofahrer beim Anschluss auf die Strasse kein Vortritt hat, befürchte ich, dass dieser Radweg selten benutzt wird, ausser von denjenigen Velofahrer die beim Coop einkaufen gehen.
@pamue: bin kein Verkehrsplaner, habe aber trotzdem mal eine Zeichnung gemacht, siehe Bilder. Im Prinzip braucht es die Fläche vor dem Coop gar nicht. Hinter den Bäumen hat es 1.8m Platz, das für den Velostreifen reicht. Die Tramstation ist knapp 3m breit, das reicht wohl für Tramstation und Fussgänger, auch kann zwischen den Bäumen gewartet werden. Der Fussgängerstreifen und die Tramstation müssten leicht verschoben werden. Hier ist man wohl nicht vortrittsberechtigt, aber das ist man auch nicht bei der jetzigen Situation, unabhängig davon, ob dies rechtlich auch so ist. Keiner wird aktuell ohne Zurückschauen auf die Fahrbahn zwischen den Schienen fahren. Nicht alle Autos lassen einem rein. Auch ist dass Linksabbiegen generell schwierig. Nach der Umfahrung müsste man dann in die Mitte der Kreuzung gelangen und vorher natürlich zurückschauen, wie es auf der eigenen Spur aussieht und ob man die Spur wechseln kann, was man ja aber sowieso macht. Zudem besteht die Chance, dass Fussgänger queren, dann müssen die Autos sowieso halten. Die rote Farbe und der Streifen über die Kreuzung ist wohl nur zulässig, wenn die Güterstrasse keinen Vortritt hat. Angesichts, dass es sich hier um eine Pendlerroute handelt, und auf der anderen Seite auch kein Vortritt wegen der Trottoirüberfahrt hat, könnte man sich das überlegen.
@veloglück: Zu ihrem Vorschlag den FGS leicht zu verschieben kann ich Ihnen folgende Rückmeldung geben: Gemäss Norm 40241 Absatz 18 sind FGS möglichst wunschliniengerecht in Bezug auf den zu querenden Fahrbahnabschnitt anzulegen. Abweichungen von der Wunschlinie von mehr als 10m sind zu vermeiden. Bei Knoten sind FGS auf der vortrittsberechtigten Strassen möglichst nahe bei der Verzweigung anzuordnen. Sie sehen, man kann nicht einfach mal einen FGS leicht verschieben. Kein Fussgänger würde diesen Umweg in Kauf nehmen und schliesslich neben dem FGS die Strasse überqueren. Das stehende Tram in der Haltestelle wurde bei ihrem Vorschlag auch nicht mitberücksichtig.
veloglück
23.1.2022
edelfalter
23.1.2022
Das ist dieselbe Ideologie wie "Holländische Kreuzungen": Velofahrer sollen gefälligst die Strasse freihalten, damit der Autofahrer nicht gestört wird. Kann man ennet der Grenze selber besichtigen, wie toll das ist (ebenso die "Furten" von Kreiseln...)
Der 15er fährt dort wegen Autostau im Schrittempo, weshalb sollte ein Velovortritt ein Problem sein? Mal abgesehen davon bimmelt sich ein Trämmli den Weg eh frei, das tut der 16er den Berg runter bei der Heuwaage auch, obwohl er vortrittsbelastet ist. Scheint niemanden zu stören.
Das ist halt die Sache mit den Velostreifen: Dort ziehen nach der Brücke auch immer die Autofahrer zuerst nach rechts, bevor sie bremsen, weil sie vom Tram "überrascht" werden. Solange in der Verkehrsprävention der Basler Polizei nur Autofahrer sitzen, wird sich daran auch nichts ändern.
Lösungsvorschlag: Velopiktogramme zwischen den Schienen und Überholverbot signalisieren. Wer dort lang fährt (Stichwort Heiliggeist-Kreuzung) weiss sowieso, wie er Schienen umfahren muss. Er ist darauf angewiesen, dass Autofahrer nicht im dümmsten Moment überholen.
veloglück
24.1.2022
charta
25.1.2022
edelfalter
27.1.2022
Wenn man findet, die Velofahrer sollen die Kreuzung Heiliggeist umfahren können, könnte man die Alternativstrecken attraktiver machen. Etwa bei Hochstrasse und Laufenstrasse die Eingänge zumachen und damit keine Durchfahrt mehr für den motorisierten Verkehr. Kostet nicht viel, und die Anwohner wären vermutlich auch ganz froh.
charta
2.2.2022