Veloweg auf schmalem Trottoir
steveschlumpf , 4.11.2022
Beidseitig befahrbarer Veloweg auf einem ca. 1.2m breiten Trottoir
Es ergeben sich immer wieder kritische Situationen beim Kreuzen, speziell wenn auch noch Fahrzeuge auf der Strasse sind...
Ein Glück, dass bis dato noch keine schweren Unfälle passiert sind!
Erstellt am: 4.11.2022
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Kanton Zug
13.7.2023
Kanton Zug
6.12.2022
steveschlumpf
7.7.2023
Da es nun noch eine Weile dauert bis die nötigen Anpassungen gemacht werden, wäre eine bessere "Betreuung" dieser Strecke wünschenswert. Im Moment hängen an diversen Stellen Äste und Sträucher in den Weg, was das kreuzen zusätzlich erschwert und die Situation verschlechtert. Danke fürs Beurteilen, bzw. die nötigen Aktionen
Kanton Zug
10.11.2022
steveschlumpf
5.12.2022
Sollte bis zur hoffentlich baldigen Umsetzung ein Unfall auf diesem Abschnitt ereignen, dann weiss ich nicht ob das ohne rechtliche Schritte für den Kanton ausgeht...
zweiracabrio
5.11.2022
Das würde einer knapp 4m breiten Strasse entsprechen, auf der sich der motorisierte Verkehr in beiden Richtungen bewegt...
In Zug scheint es mit der Veloinfrastruktur recht zu hapern, wenn ich das lese
https://www.zentralplus.ch/regionales-leben/typisch-zug-kanton-vergisst-bei-strassenbauprojekt-den-veloverkehr-1886559/
In der Schweiz sieht die aktuelle VSS-Norm (SN 640 201 Geometrisches Normalprofil) für Radstreifen und Radwege eine Mindestbreite von 1.25 m vor,
https://www.mobilservice.ch/de/praxis/mehr-platz-fuers-velo-2244.html
wohlverstanden für Einweg-Radwege...
Dann gibt es noch die Norm SN 604 060, doch was nützt diese "Norm" wenn keine verbindlichen Breiten für diverse Einsatzzwecke vorgegeben werden? Das Geometrische Normalprofile von Velofahrenden ist schliesslich gleich, egal ob sie in Konstanz, Züri, Bern oder Genf unterwegs sind - die Strassenbreiten sind schliesslich auch schweizweit vorgeschrieben und können nicht nach Belieben von jedem Kanton selbst interpretiert werden...
https://tools.langsamverkehr.gr.ch/pdf/sn640060_zweiradverkehr.pdf
Da ist der Kanton Nidwalden fast vorbildlich mit diesen Richtlinien
https://www.nw.ch/_docn/155101/Merkblatt_Veloverkehr_Projektierungsgrundsatze.pdf
Gemäss BFU wären mind. 2m Breite angebracht ohne Fussverkehr
https://www.bfu.ch/media/exsl3402/rad-und-fussweg.pdf
Wobei auch 2m zu wenig sind, wenn man an die legalen 1m breiten Veloanhänger in Betracht zieht, also eher 3m Mindestbreite wären da angebracht, weils ja schätzungsweise auch Fussverkehr gibt, da der einzige Gehsteig an dieser Strasse!
Es wäre mal wieder an der Zeit, die Büsche und Sträucher zu scheiden.
Das Kreuzen ist bei gewissen Teilen wieder nicht mehr möglich.
Danke für die schnelle Umsetzung