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Velozufahrt zur Unterführung neu blockiert

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Die Unterführung unter der Rosengartenstrasse bei der Bäckerei Steiner ist eine der Hauptverbindungsrouten für Velos nach Wipkingen und Höngg. Auf der Seite der Rosengartenstrasse (stadteinwärts) wurde von wenigen Jahren nach der Sanierung der Strasse der Gehsteig abgesenkt und ohne Kante konnte man auf den Gehweg zur Unterführung wechseln. Nun wurde genau an dieser Stelle ein Schild angebracht, welches auf eine Spielstrasse hinweist. Es ist unglaublich, dass für dieses Schild nun alle Radfahrer einen unpraktischen Bogen um das Schild machen oder über eine weniger gut abgesenkte Kante radeln müssen. Schildbürger !!!

Erstellt am: 21.3.2023

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kerstin

28.3.2023

In der Unterführung soll man das Velo jetzt schieben. Das ist aus meiner Sicht eine markante Verschlechterung für Velofahrer*innen.
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fg10

3.4.2023

Ja, und das ist genau richtig so. Eine lediglich drei Meter breite Fussgängerunterführung mit Gefälle ist sicher nicht auch noch ein Zweirichtungsradweg ("Hauptverbindungsrouten für Velos"). Die Stadt Zürich hat mittlerweile endlich kapiert, dass das Signal Fussgänger-Unterführung (4.12) und ein Teilfahrverbot (2.14) sehr schlecht zusammenpassen. Wenn schon, wäre ein allgemeines Fahrverbot (2.01) angebracht gewesen.

Die üblichen Versprechen von der Stadt, in Zukunft ("mittelfristig") werde alles besser, weil es dann eine ebenerdige Querung geben werde, dürfen natürlich auch nicht fehlen. Der Rosengartentunnel-Absturz ist ja schliesslich erst drei Jahre her. Aber vorderhand zankt man wohl jahrelang weiter mit Kapo und DS um die Frage, wer jetzt wie viel und welchen Senf dazu geben kann. Und dann hat uns die MIV-Lobby ja auch noch das Heiligtum von Art. 104 Abs. 2bis KV aufs Auge gedrückt.
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fg10

12.10.2023

Ja super, was antwortet der Stadtrat dem Gemeinderat per gestern publiziertem Beschluss vom 4. Oktober 2023 (https://www.stadt-zuerich.ch/portal/de/index/politik_u_recht/stadtrat/geschaefte-des-stadtrates/stadtratsbeschluesse/2023/Okt/stzh-strb-2023-2857.html, "Antrag auf zweite Fristerstreckung")?

"Da sich der Stadtrat nicht auf eine umfassende und damit komplexe Neubetrachtung der Rosengartenachse beschränken will, sondern auch kurz- und mittelfristig Verbesserungen für die Anwohnenden der Rosengartenache an oberster Stelle stehen"

"Strassenbauprojekt Rosengartenstrasse (Bauprojekt Nr. 20074)
Ziel des Strassenbauprojekts sind kurzfristig umsetzbare Massnahmen zur Reduktion der Barrierewirkung für den Fuss- und Veloverkehr und zur Reduktion der Fahrzeitverluste im ÖV."

"Die Umsetzung der Massnahmen kann unter Einhaltung der erforderlichen Verfahrensschritte und -fristen frühestens ab 2026 erfolgen. Dies setzt voraus, dass bei der Planauflage nach § 16 StrG sowie der nachfolgenden Bewilligungsphase keine umfangreichen und zeitintensiven Rechtsmittelverfahren ausgelöst werden."

Grandios. "kurzfristig umsetzbar" = frühestens 6 Jahre nach Einreichung einer Motion (die der Stadtrat damals natürlich wie praktisch immer in ein unverbindliches Postulat umgewandelt haben wollte).

Und bei Tempo 30 zankt man natürlich munter weiter mit der Kapo: "Das Gutachten belegt zudem, dass Tempo 30 weder Auswirkungen auf Durchgangsstrassen ausserhalb der Stadt Zürich hat noch den Art. 104 Abs. 2bis der Kantonsverfassung verletzt, weshalb sich die Stadt Zürich auf den Standpunkt stellt, dass keine Zustimmung der Kantonspolizei notwendig ist. Die Zuständigkeitsfrage ist strittig. Sobald das entsprechende Verfahren abgeschlossen ist, können die angepassten Verkehrsanordnungen im Amtsblatt publiziert werden."

***

Update 24.10.: der Kanton schafft immerhin etwas Transparenz, die Verfügung der Kapo gibt's als Beilage zur Medienmitteilung: https://www.zh.ch/de/news-uebersicht/medienmitteilungen/2023/10/231023_zuerich_rosengarten.html

Die Stadt findet das "pauschal und nicht sachgerecht" und wird rekurrieren (https://www.stadt-zuerich.ch/pd/de/index/das_departement/medien/medienmitteilung/2023/oktober/231023a.html). Rekursinstanz: die Sicherheitsdirektion des Kantons. Was da wohl rauskommen wird? Und ob es vor Verwaltungs- und Bundesgericht besser aussehen wird für die Stadt?

"Kurzfristig" muss man hier wohl umdefinieren zu "frühestens 10 Jahre nach dem Rosengartentunnel-Abstimmungsfiasko". Hat jemand "Hardturm-Stadion" gesagt?
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olgaundfritz

23.3.2023

@Stadt Zürich, danke für die ausführliche Antwort, ich weiss, dass die Normen das vorsehen. Ich wollte der Dienstabteilung Verkehr auch nicht unterstellen, dass ihr die Strasse grundlos mit Hindernissen zustellt. Aber vielleicht könnte man ja darüber wieder mal diskutieren, besonders bei Strassen, wo ein schnelles vorankommen für Velos geplant ist.

Das mit den Schwellen ist demnach eine schlechte Idee meinerseits.
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Stadt Zürich

Verifiziert

22.3.2023

Wird verschoben. Und mittelfristig gibt es dann eine Velo- und Fussgängerquerung über die Buchegg-/Rosengartenstrasse à Niveau.
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cmarchand

23.3.2023

DANKE, das freut mich. Am besten vor den Fussgängerstreifen verschieben, also in Richtung Rosengartenstrasse, da stört er nicht : )
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kerstin

23.3.2023

Wann?
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Stadt Zürich

Verifiziert

27.3.2023

@cmarchand: Vor dem FGS ist schlecht, weil Sichteinschränkung. Kommt etwa dahin, wo wir's auf dem Foto eingezeichnet haben.
@Kerstin: Bald, wurde uns mitgeteilt.
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touubs

25.4.2023

@Stadt Zürich @Kerstin
Ein Vertreter der Velokoordinationsstelle hat mir per Mail folgendes mitgeteilt:
"Zurzeit ist ein Bauprojekt in Planung, in dem zwei Fussgänger- und Veloquerungen über den Rosengartren geplant werden. [...] Momentan ist die Umsetzung auf Frühling 2026 terminiert."
Zwei Jahre Wartezeit ist eine sehr grosszüige Auslegung von "Bald".
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vélo-cité

21.3.2023

Das geht definitiv in die falsche Richtung. Genau das gleiche am Bullingerplatz, wo ich von rücksichtslosen Autofahrern wegen dieser neuen verengten Strasse schon fast gestreift wurde : https://bikeable.ch/entries/BEPeceyyCvETaK2fm
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olgaundfritz

21.3.2023

Ich verstehe diese Verkehrspolitik wirklich nicht. Wieso werden die verkehrsberuhigten Strassen so zugestellt? Wenn Schilder so montiert werden, wer wird denn abbremsen müssen? Von beiden Seiten her, sind es die Velofahrenden! Rechts, weil kein durchkommen. Links weil die schwächeren Verkehrsteilnehmer.

Ich verstehe das einfach nicht. Was Schwellen Ruedi in den 80-er geschafft hat, ist heute nicht mehr möglich. Eine Verlangsamung des Verkehrs ohne dass einem fast der Lenker aus der Hand geschlagen wird. Vorbeugung gegen Frontspoiler-Boliden mit Sportauspuffen. hmmm
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Stadt Zürich

Verifiziert

22.3.2023

Die verkehrsberuhigten Strassen werden zugestellt, weil das in den verbindlichen Normen so festgehalten ist. Die Signalisation von Zonen (Begegnungs- und T30) muss eine Torwirkung haben die zur Entschleunigung beiträgt.

PS: Vor einigen Jahren kam ein Velofahrer in Schwamendingen ums Leben, weil er über eine der Schwellen-Ruedi-Schwellen gestürzt ist.
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berncommuter

21.3.2023

Peinlich, und warum steht da Tempo 30 am Boden?
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kerstin

28.3.2023

Die Markierung Tempo 30 wurde entfernt.
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