unnötiges Fahrverbot auf Brücke über Marchbach / bei Langmattstrasse

Auf der selten von Fussgängern begangenen Brücke kämen auf der kurzen Strecke Velofahrende und Fussgänger problemlos aneinander vorbei bzw. können sich arrangieren. Ein Fahrverbot auch für Velos geht zu weit. Falls zu eng, hätte man das Geländer klettersicher und dafür nicht auf die Brückenfläche auskragend gestalten können (vertikale Stäbe anstatt horizontale Drähte) bzw. das könnte - wenn die Behörde der Meinung ist, die Brücke ist zu eng für die Aufhebung des Velofahrverbotes - man noch ändern. Und dann ein Schild im Sinne von Signal 2.63.1 SSV Anh. 2 aufstellen (Gemeinsamer Rad- und Fussweg)

Erstellt am: 12.9.2023

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