Unübersichtliche Abfahrt durch Plexiglaswand
bike_raser85 , 8.4.2024
Die Verspryte Plexiglaswand verhindert die Sicht bei der Fahrt nach links runter zur Brücke über die Autobahn. Hier muss dringend was getan werden, z.B Wand entfernen oder Fussgänger umleiten über Treppe. Hatte heute morgen beinahe eine Kollision mit einem entgegenkommenden Velofahrer.
Erstellt am: 8.4.2024
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Vielen Dank für deinen Beitrag! Genau dafür haben wir den unfallmelder.ch geschaffen. Wenn du dort deinen Unfall auch noch erfassen könntest, wäre das sehr wertvoll. Die systematischen Rapports werden helfen, die Sicherheit von Velofahrer*innen zu verbessern.
Es ist faszinierend, wie bestimmte Probleme immer wieder ignoriert werden, nicht wahr? Man könnte fast meinen, dass die Sicherheit von Velofahrenden nicht ganz oben auf der Prioritätenliste steht. Es wäre ja auch zu viel verlangt, sich um Sichtbehinderungen zu kümmern, die das Leben von Menschen gefährden könnten. Schließlich sind es ja nur Fahrradfahrer, die sich ihren Weg durch den Verkehr bahnen müssen. Es wäre ja geradezu absurd zu erwarten, dass der Gesetzgeber Maßnahmen ergreift, um ihre Sicherheit zu gewährleisten.
Wir schauen das uns bei Gelegenheit an, aber mal so ganz grundsätzlich und vom Bürostuhl aus sind wir bei thisbike: Hier gerne und vorzugsweise das Tempo anpassen.
Es gibt Gesetze, die genügend Sicht für den Verkehr vorschreiben, z.B., dass Büsche max. 80cm hoch sein dürfen etc.
Weshalb sollen diese Gesetze nicht genauso gelten, wenn es um Velofahrende geht?
Weshalb sollen diese Gesetze nicht genauso gelten, wenn es um Velofahrende geht?
Sichtweiten sind üblicherweise in Normen festgehalten und sie werden auch für Motorfahrzeuge längst nicht immer eingehalten.
Dann: Im (den Normen übergeordneten) Strassenverkehrsgesetz steht unter Art 32 Abs 1: "Die Geschwindigkeit ist stets den Umständen anzupassen, namentlich (...) sowie den Strassen‑, Verkehrs- und Sichtverhältnissen."
In der ebenfalls übergeordneten Verkehrsregelverordnung (VRV) steht unter Art 4: "Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er innerhalb der überblickbaren Strecke halten kann; wo das Kreuzen schwierig ist, muss er auf halbe Sichtweite halten können."
Dann: Im (den Normen übergeordneten) Strassenverkehrsgesetz steht unter Art 32 Abs 1: "Die Geschwindigkeit ist stets den Umständen anzupassen, namentlich (...) sowie den Strassen‑, Verkehrs- und Sichtverhältnissen."
In der ebenfalls übergeordneten Verkehrsregelverordnung (VRV) steht unter Art 4: "Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er innerhalb der überblickbaren Strecke halten kann; wo das Kreuzen schwierig ist, muss er auf halbe Sichtweite halten können."
velo_ist_zukunft
27.7.2025