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Fehlender Velosack

Velosack zum Linksabbiegen wäre super.

Erstellt am: 7.6.2024

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Stadt Zürich

Verifiziert

11.6.2024

Upps, wir lagen falsch. Das Linksabbiegen ist für Velos nicht verboten. Über die MIV-Spur ist es erlaubt. Ob man das will ist eine andere Frage.
Ein Velosack ist aber nicht möglich, weil die Veloampel nur das Geradeausfahren regelt. Würde das Linksabbiegen mitgeregelt (was bei einem Velosack nötig wäre), würde die Grünzeit massiv kürzer und ein Vorgrün für die geradeausfahrenden Velos deutlich verkürzt oder sogar unmöglich.
Wir schätzen das heute bestehende Vorgrün zum Geradeausfahren als deutlich sinnvoller ein als ein Velosack für die sehr wenigen Velofahrenden, die links abbiegen wollen. Zumal es via Hallenbad eine Alternative gibt, wenn auch keine gute.
Dieser ganze Bereich (inkl. Sihlporte) wird übrigens zurzeit neu geplant. Erste Ideen sind vielversprechend, auch wenn nicht alle Probleme gelöst werden können.
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mikhd002

11.6.2024

Was spricht dagaagen, eine zweite Veloampel zu montieren, welche das Linksabbiegen regelt?
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Stadt Zürich

Verifiziert

11.6.2024

@mikhd002: Die rechtlichen Grundlagen. Im Grundsatz gilt: 1 Spur = 1 Ampel. Für eine Veloampel bräuchte es also auch eine Velospur und dafür reicht der Platz nicht. Und selbst wenn der Platz vorhanden wäre, sind wir nicht sicher, ob er für eine Velolinksabbiegespur gut verwendet wäre. Vorher würden wir wohl die Schlingelschlangelführung um den Baum besser lösen.
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mikhd002

12.6.2024

Diese Rechtsgrundlage kann aber nicht absolut sein, denn beispielsweise bei einem indirekten Linksabbieger gilt die Ampel in der Abstellfläche nur für diese Fläche, auch wenn sie im zweiten Abbiegeschritt nicht gleichzeitig mit den anderen Ampeln der Querstrasse geschaltet wird (Vorgrün).

Dort wo die Veloampel nicht vergessen geht, sieht man ebenfalls oft Veloampeln zusammen mit öV-Punktesignalen.

Wenn es mit der heutigen Rechtsgrundlage nicht geht, dann wäre das sicher eine Möglichkeit für ein Pilotprojekt.
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Stadt Zürich

Verifiziert

12.6.2024

Die Ampel bei einem indirekten Linksabbieger ist quasi nur die Erweiterung/Fortsetzung der Spur dahinter, weil man ja die Ampel hinter einem nicht sieht.
Hier würde das sicher nicht verstanden, dass eine Ampel nur für den Velosack gilt, die andere fürs Geradeausfahren.
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hajdeni

10.6.2024

von der City her kommend könnte hier der Weg via Hallenbad City (wie wohl von der Stadt vorgesehen) tatsächlich schneller sein, weil gar keine Rotphasen abgewartet werden müssen. Angenehm ist das aber nicht. Einen Vorteil der aktuellen Regelung mit der Velospur nur geradeaus sehe ich darin, dass die Grünphase für Velos länger ist (z.B. zusammen mit dem Tram).
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Stadt Zürich

Verifiziert

10.6.2024

Das ist hier für Velos bislang verboten, siehe Pfeil unterhalb der Veloampel und Markierung am Boden.
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simonp

10.6.2024

Für die Autos ist es aber wohl erlaubt oder? Wieso dürfen die Velos ebenfalls nicht links abbiegen?
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v. elo

10.6.2024

Autos dürfen links abbiegen, Velos aber nicht? Stimmt, rechtlich korrekt, habe ich übersehen. Aber diese Regelung ist ja ein Witz. Wie kommt das? War dies Absicht?

Und soll ich dann noch einen zweiten Spot zum fehlenden Linksabbiegen erfassen, oder wurde dies so aufgenommen?
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betonkopf

11.6.2024

Interessanterweise ist der Linksabbiegerpfeil auf dem Radstreifen auf Google Street View vorhanden.
Hat man den absichtlich entfernt und die Routenwahl eingeschränkt, oder hat man den bei der Erneuerung der Markierungen schlicht vergessen?

Zudem ist an der Stelle meines Wissens kein Abbiegeverbot für Velos vorhanden. Es dürfte somit mangelns Veloinfrastruktur frühzeitig nach links eingespurt und die normale Abbiegespur mit dem weissen Pfeil verwendet werden.
Ob das wirklich sinnvoller als ein Velosack ist?
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