Toter, unnutzbarer Mittelstreifen - zwei verschenkte Velostreifen

Auf der der allseits beliebten Seebahnstrasse hat es diesen Mittelstreifen, der optimal effizient nutzbare Verkehrsfläche un-nutzbar macht, und zwar für alle Verkehrsteilnehmer. Stattdessen hätte es auf der gleichen Strassenbreite zwei Velospuren geben können.
Zum Glück hat dieses Modell nicht Schule gemacht, und es wurden an kaum einer anderen Strasse so vorsätzlich Verkehrsfläche verschwendet.

Erstellt am: 26.9.2025

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Der total nutzlose Mittelstreifen wird dafür täglich vielfach von Motorrädern befahren um den Stau zu überholen. Die Polizei interessierts einen Scheiss.
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Wenn wir schon dabei sind @stadtzürich: Wann kommt hier Tempo 30? Juni 2024 verfügt, für Sommer 2025 angekündigt. Der ist vorbei :-)
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…für die Lagerstrasse wurde 2022 Tempo 30 angekündigt, mit Umsetzung bis Herbst 2023… Verfügt dann glaubs iwann Anfang 2024, Zeithorizont ist mir nicht ganz klar, aber im Netz sind unzählige weitere Strassenabschnitte zu finden, welche längst T30 haben müssten…
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Krass. Gab es Einsprachen? Weil bei der Schimmel- und Seebehnstrasse gab es keine.

Ein perfekter Beweis, das es wirklich am wolle und nicht am können scheitert.
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Zeitgleich mit der Publikation der neuen Verkehrsvorschriften erfolgt jeweils die 16er-Planauflage des Lärmsanierungsprojektes, welches danach noch durch den Stadtrat festgesetzt werden muss.

Auch wenn keine Einsprachen eingegangen sind, benötigt der Stadtrat dafür von der Planauflage bis zur Projektfestsetzung regelmässig mehr als ein Jahr. Was der Grund für diese lange Dauer ist, weiss ich auch nicht (evtl. Fahrplanverfahren, Kanton oder falsche Prioritätensetzung?).

Auf jeden Fall ergingen seit Ende August 2025 bei 14 der im Jahr 2024 verfügten Tempo-30-Projekten entsprechende Stadtratsbeschlüsse, was Grund zur Hoffnung gibt, dass es nun endlich vorwärts geht....
Bearbeitet: 29.09.2025, 09:00:31
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@zh2000: super, danke für die Erklärung!
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Für die Seebahnstrasse wurde Tempo 30 aber nicht in Zusammenhang mit einem Strassenbauprojekt nach §16 Strassengesetzt verfügut. Insofern muss das nach meinem Kenntnisstand auch nicht durch den Stadtrat separat festgesezt werden, sondern erlangt i.d.R. nach Ablauf der 30 tägigen Rekursfrist, bzw. nach Bearbeitung der Rekurse Rechtskraft. Im Fall der Seebahnstrasse ist die Verfügung rechtskräftig. Warum die Umsetzung hapert ist nicht nachvollziehbar.
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@ hajdeni: auch wenn es kein eigentliches Bauprojekt gibt, braucht es für die Einführung von Tempo 30 im Rahmen einer Strassenlärmsanierung zusätzlich zur Publikation der Verkehrsvorschriften eine 16er Planauflage und eine Projektfestsetzung durch den Stadtrat: https://www.stadt-zuerich.ch/de/politik-und-verwaltung/politik-und-recht/amtsblatt/einzelmitteilung.2024_0440.html

Weshalb es dann zwischen Planauflage und Projektfestsetzung derart lange dauert ist allerdings auch für mich nicht nachvollziehbar..
Bearbeitet: 29.09.2025, 16:29:55
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Ich vermute der könnte der freien Fahrt für die Feuerwehr vom Sihlhölzi Richtung Westen dienen - ansonsten macht er ja wirklich wenig Sinn.
Bearbeitet: 27.09.2025, 07:55:32
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sehr zimli sicher. ansonsten hätte es auch problemlos begrünt werden können…

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