Neuer Schildbürgerstreich
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An genau der gleichen Stelle wurde schon mehrfach durch die gleiche Baufirma abgesperrt. Jedes Mal aber nur der Velostreifen, jedes mal gefährlich, da unklar signalisiert. Ich habe es jedes Mal gemeldet. Anscheinend bin nur ein motzender Idiot. Wurde die Baufirma mal kontaktiert? Meine Kinder fahren mittlerweile selbstständig herum. Sie sind 9 und 11 Jahre alt. Ich mache mir Sorgen. Liebe Planer:innen, auf dem Land möchten sie doch auch, dass ihre Kinder selbstständig in die Schule, Badi oder ins Training können. Oder werden die bis 18 hinchauffiert?
Erstellt am: 19.4.2023
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Übrigens statt zu motzen, bitte die (halbregelmässig) parkierenden Deppen entlang der 140 fotografieren, und bei den Damen und Herrn im 111i vorstellig werden. Mein Trottoir wird dadurch zwar nicht wesentlich breiter, aber dein Velostreifen weniger eine Slalomfahrt. Nur die E-Töffli-Idioten auf dem Trottoir bleiben so oder so...
Veloverbände pochen zum Beispiel bis heute vergebens auf das Signal Veloüberholverbot, womit sich Verkehrsunfälle bei Kreisel- und Baustellenverkehr reduzieren liessen [B]. Zudem sind bei engen Raumverhältnissen statt der Schilder mit scharfen Metallkanten, oft auf Kopfhöhe (!), Plastikpanelen vorzuziehen. Letztere können auf der Trottoirkante statt auf den Velostreifen [C] abgestellt werden, ohne dabei die Fussgänger zu beeinträchtigen.
Da die kantonalen Behörden bei der Signalisation von Baustellen- und Kreiselverkehr bisher untätig waren, muss schweizweit darauf gepocht werden.
Und wenn das "Velo-Team" das Problem innerhalb der Dienstabteilung an die "Verkehrslenkung" oder irgendein anderes Team abschieben kann - was es natürlich noch so gern gut -, dann folgt unter Umständen reiner Nonsense wie hier: https://www.zueriwieneu.ch/report/44561. (Erstens stand die Tafel nicht wie behauptet vorher "seit mehreren Monaten" dort auf dem Trottoir, und zweitens ist es erst recht eine absolut unbrauchbare Reaktion auf die zuvor an die "zuständige Stelle" gerichtete Frage: "Hat sie auch schon einmal daran gedacht, was ein solches Hindernis für Sehbehinderte bedeutet?", siehe https://www.zueriwieneu.ch/report/44302).
Beläge nach Bauarbeiten instandsetzen? Soll doch der Bauunternehmer machen, der die Baustelle aber wohl längst verlassen hat. Für die Instandstellung trägt die Stadt doch sicher keine Verantwortung. Es heisst ja auch erst seit 1961 in der "Verordnung über Grabarbeiten im öffentlichen Grund" (https://www.stadt-zuerich.ch/content/portal/de/index/politik_u_recht/amtliche_sammlung/inhaltsverzeichnis/7/721/100/1165932315735.html): "Die Instandstellung der Beläge erfolgt durch das Tiefbauamt".
Weiter so auf zueriwieneu.ch, "Velo-Team"!
charming
26.4.2023