Automatische Zufahrtskontrolle – gerne öfters!
dominique van byke , 11.1.2024
Autoarme Langstrasse: Die automatische Zufahrtskontrolle mittels Kamera zur Nummernschild-Erfassung ist nun installiert, danke!
(Aber: aufs Übel des rollenden folgte der ruhende Verkehr – ständig parken dort Gewerbler und andere rücksichtslose Halunken, dem Halteverbot zum Trotz. Alles, was nicht abgepollert ist, wird zum Parkplatz!)
Erstellt am: 11.1.2024
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Wow, super! Das ging jetzt wirklich schnell. Das habe ich nicht erwartet. Vielen Dank, ich bin begeistert 🤩
Das wurde auch langsam Zeit... mal schauen, wie lange es geht, bis das Kontrollsystem Wirkung entfaltet...
Beim Letzipark wäre eine solche automatische Kontrolle ebenfalls dringend notwendig. Dort wird das Einbahnregime von einem beachtlichen Teil der Autofahrenden nach wie vor konsequent ignoriert...
Beim Letzipark wäre eine solche automatische Kontrolle ebenfalls dringend notwendig. Dort wird das Einbahnregime von einem beachtlichen Teil der Autofahrenden nach wie vor konsequent ignoriert...
Da kann ich mich nur anschliessen. Auf einer VVR wäre dies m.E. auch leicht zu begründen/legitimieren.
Ähnliches habe ich in einer Einwendung zur VVR Wollishofen beantragt. Sollte dieser Antrag nicht ins Bauprojekt nach §16 einfliessen, erwäge ich eine Einsprache. Anwohner:innen, die sich mir anschliessen wollen, mögen sich via [email protected] melden.
Art. 41 VRV: «Das Parkieren der anderen Fahrzeuge auf dem Trottoir ist untersagt, sofern es Signale oder Markierungen nicht ausdrücklich zulassen. Ohne eine solche Signalisation dürfen sie auf dem Trottoir nur halten zum Güterumschlag oder zum Ein- und Aussteigenlassen von Personen; für Fussgänger muss stets ein mindestens 1,50 m breiter Raum frei bleiben. Die Ladetätigkeit und das Ein- und Aussteigenlassen ist ohne Verzug zu beenden.»
Kein Güterumschlag ist bspw.: Vorbereiten einer Ladung, Kaufen von Zeitschriften und Zigaretten am Kiosk, Zufahrt zum Ein- und Aussteigenlassen von Personen: https://www.verkehrsschule.ch/wp-content/uploads/2020/05/2019_5_TCS-Parken_und_Gueterumschlag.pdf
Kein Güterumschlag ist bspw.: Vorbereiten einer Ladung, Kaufen von Zeitschriften und Zigaretten am Kiosk, Zufahrt zum Ein- und Aussteigenlassen von Personen: https://www.verkehrsschule.ch/wp-content/uploads/2020/05/2019_5_TCS-Parken_und_Gueterumschlag.pdf
samuvelo
21.2.2024