Trotz getrimmten Büschen ist die Sicht wegen der Buschhöhe weiterhin miserabel... und die Dooring-Zone verschärft das Problem

Die Ausfahrt von der Torgasse in den Limmatquai (und umgekehrt) ist auf dem Velo ein Dauerärgernis, da der herannahende Veloverkehr mehrheitlich durch die hohen Büsche des Café Odeon verdeckt und viel zu spät sichtbar wird...

Verschärft wird die Situation durch die Parkplätze, die unmittelbar rechts von der Ausfahrt beginnen, d.h., ich muss zuätzlich der Dooring-Zone ausweichen, also etwas über den Velostreifen hinaus fahren, will ich nicht mit einer Autotüre Bekanntschaft schliessen - weil mich die Autofahrenden nicht sehen können, wenn ich aus der Ausfahrt komme.

Die Büsche wurden zwar letzthin leicht gestutzt, aber die Sicht hat sich trotzdem nicht verbessert. Ich schätze deren Höhe mindestens 1.60cm ab dort wo ich stehe: von herannahenden, grossen Velofahrenden sieht man evtl. bizeli Gesicht plus Helm, aber nur, wenn sie aufrecht sitzen, Leute auf Rennvelos sieht man nicht über die Büsche...
Auch die Frau auf dem 2. Bild war nicht sichtbar, obwohl ich auf dem Gehsteig stand und nicht mal auf der (tieferliegenden) Strasse!

Fahre ich die Torgasse hinunter, sehe ich die Velos, welche "herangeschossen" kommen viel zu spät wegen der hohen Büsche - Ausweichmöglichkeiten gibts keine wegen der Parkplätze - und wenn ich übers Bellevue ins Limmatquai einbiege, sehe ich logischerweise die Velofahrenden aus der Torgasse kaum wegen des dichten hohen, dichten Grünzeugs...

Deshalb ging ich etwas recherchieren und wurde fündig. Hier meine Ergebnisse zum Thema "Büsche und Strassenkreuzungen":

In der zürcherischen
"Verordnung über den Abstand von Mauern,
Einfriedigungen und Pflanzen von Strassen
(Strassenabstandsverordnung)" 700.4 *
http://www2.zhlex.zh.ch/appl/zhlex_r.nsf/0/C1256C610039641BC1256036003AED9C/$file/700.4_19.4.78.pdf
lese ich folgendes

"§ 16.8 Auf der Innenseite von Kurven sowie bei Strassenverzwei-
gungen und Ausfahrten sind Sichtbereiche gemäss dem Anhang zu dieser
Verordnung freizuhalten.
In diesen Sichtbereichen dürfen Pflanzen eine Höhe von 0,8 m nicht
überschreiten; zwischen 0,8 m und 3 m Höhe dürfen auch keine Teile
von ausserhalb wurzelnden Pflanzen hineinragen."
Im Anhang sind die entsprechenden Bilder zu finden.

Weiter fand ich die Verkehrserschliessungsverordnung (VErV)
https://www.zh.ch/bin/zhweb/publish/regierungsratsbeschluss-unterlagen./2019/393/VerkehrserschliessungsV_17.4.19.pdf
wo ab § 26 dasselbe auf deutlich mehr Seiten und bunt bebildert steht.

Weshalb werden an dieser Stelle die geltenden Normen so krass missachtet?

Wären die Büsche nur 80cm hoch wie es die Norm vorsieht, wäre das Problem des verdeckten Verkehrs definitiv Vergangenheit!
Wären die Büsche 1m hoch (inkl. Topf) - damit liesse sich auf allen Velos problemlos leben, vermutlich liessen sich von vielen Velosätteln aus auch 1.10m (inkl. Topf) überblicken...

Alternativ könnten die Büsche weiter von der Strasse weg platziert für bessere Sicht oder die ersten beiden Parkplätze rechts von der Ausfahrt geschliffen werden und die hohen Büsche wären deutlich weniger störend, weil dadurch die Dooring-Zone sich nach vorne verschieben würde...

Zudem, weshalb werden Parkfelder näher als 5m an einer Ausfahrt markiert, aber Autos dürften gebüsst werden gemäss Bussenkatalog, wenn sie ohne Parkfeld dort parkieren würden? Total unlogisch...

Aus dem Bussenkatalog
https://fedlex.data.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/cc/2019/93/20210101/de/pdf-a/fedlex-data-admin-ch-eli-cc-2019-93-20210101-de-pdf-a.pdf
"213. 1. Parkieren nach einer Strassenverzweigung näher als 5 m von
der Querfahrbahn (Art. 18 Abs. 2 Bst. d und 19 Abs. 2 Bst. a
VRV) bis 60 Minuten 120"

Erstellt am: 26.8.2021

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Ich habe noch ein Bild aufgenommen von der anderen Strassenseite:
diese velofahrende Person hat die Haare auf Buschhöhe, nur Leute, die ganz aufrecht velofahren, da sieht man etwas Kopf, Leute auf dem Rennvelo sind unsichtbar...
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Danke für die Rückmeldung. Wir werden der Sache - noch einmal - nachgehen.
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Liebes Zweiradcabrio, ich danke dir vielmals für die Hartnäckigkeit. Diese Norm soll auch zu Gunsten des Velos und der Velosicherheit gelten. Es ist zwar eine Tempo 30 Strecke mit wenig Unfällen, aber die Ausfahrt ist wirklich sehr unangenehm.

Es gibt dazu auch ein BFU Merkblatt mit genauen Angaben in Metern.
https://www.bfu.ch/media/2i1aiozi/bm-021-2016_sicht_an_verzweigungen_und_grundstueckszufahrten.pdf
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Das BFU-Merkblatt habe ich als erstes gefunden. Da aber dort im Titel nur "Empfehlung" stand, wollte ich etwas "handfesteres" :-)

Heute morgen vor dem Aufstehen, kam noch die zündende Idee: das Problem wird durch die parkierten Autos rechts markant verschärft wegen der "Dooring-Zone"...
Ob die Parkplätze dort rechtens sind, dünkt mich fraglich, denn ohne Bodenmarkierung würde das 120.- pro h kosten, da näher als 5m an der Ausfahrt...
Würden zwei Parkplätze entfernt, wäre das mit den hohen Büsche markant weniger störend und die Situation wäre entschärft - ich hab den Text entsprechend ergänzt.

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