Right Turn on Red fehlt!

Zum Rechtsabbiegen in die Europaallee von der Kanonengasse aus fehlt meiner Meinung nach ein gelb-schwarzes Velozeichen. Sicherheitstechnisch sollte Rechtsabbiegen bei Rot analog zum
Südende der Europaallee absolut problemlos möglich sein, da man a) auf den (extrabreiten!) Velostreifen einmündet und nicht mit den von links kommenden Autos in Konflikt geraten kann, sowie das Lichtsignal vom Fussgängerstreifen ohnehin mit einer gelb blinkenden Warnleuchte für Rechtsabbieger (die Fussgänger haben jeweils Grün, wenn die Autos rechts abbiegen) ausgestattet ist. Alles, was fehlt, ist also die formelle Erlaubnis - die Sicherheit und Praktikabilität ist gegeben. Schön, wenn man nicht wie aktuell immer eine Ordnungswidrigkeit begehen müsste beim Abbiegen bei Rot...

Erstellt am: 15.12.2022

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Das fehlt, weil wir hier wegen der fehlenden rechtlichen Grundlage (kein Velostreifen und zu schmale Abbiegespur) kein RABR signalisieren dürfen.
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p.s. nach dem Lichtsignal hat es ja sogar nochmal Haifischzähne... damit ist eigentlich das ganze Lichtsignal obsolet für alle Beteiligten, auch die motorisierten ;-)
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Ich bin völlig einverstanden, dass hier ein RABR möglich sein sollte.

Jedoch finde ich Dein Verständnis, dass man eine Ordnungswidrigkeit begehen müsse beim Abbiegen bei Rot befremdlich. Man darf auch als Velofahrer gerne kurz warten, bis man Grün hat, auch wenns unangenehm ist.
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Naja, wenn Rotlicht Infrastruktur auf Car-Culture ausgelegt ist, so darf man das Rotlicht zumindest hinterfragen. Wer muss da bitte überhaupt mit dem Auto durch? (Lieferwagen, ÖV etc ausgenommen)
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Ich habe mich extra etwas pointiert ausgedrückt. Natürlich muss niemand eine Ordnungswidrigkeit begehen. Ob man sich vielleicht in einer solchen Situation entscheidet, eine Verkehrsregel zu missachten, hängt letztlich von mehreren Faktoren ab, nicht zuletzt aber a) der objektiven Sinnhaftigkeit der Regel (nichts und niemand profitiert von anhaltenden rechtsabbiegenden Velos, da die Situation für alle Beteiligten in beiden Fällen gleich sicher ist - weder die Velofahrer noch andere Verkehrsteilnehmende müssen durch das Rotlicht für Velos geschützt werden) und b) ob das Individuum bereit ist, die Konsequenzen seines Handelns zu tragen - sprich eine entsprechende Busse zu zahlen, falls die Ordnungskräfte intervenieren.
Gerechtigkeit zwischen den Situationen, wo Velofahrer gegenüber Autos in Signalisation und Verkehrsführung benachteiligt sind und denjenigen, wo die Priorität nicht im Fluss des Autoverkehrs liegt, herrscht bei Weitem noch nicht und ist deutlich zu Ungunsten des Veloverkehrs. Man muss sich dann nicht als regelbrechender Robin Hood der Strasse aufspielen, aber darf durchaus gesunden Menschenverstand walten lassen auf der leeren Kreuzung ;-)

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